Retrospektive Erhöhung der Heilmittel-Richtwerte 2024

Neue Richtwerte gelten rückwirkend für Verordnungen ab dem 1. Januar 2024

Die Heilmittel-Richtwerte 2024 wurden aufgrund von Preissteigerungen im Bereich der Physiotherapie und der Preiskorrektur im Bereich der Podologie rückwirkend zum 1. Januar 2024 angepasst. Diese neuen, mit den Krankenkassen vereinbarten Richtwerte gelten retrospektiv für das Jahr 2024 und werden im Rahmen der Heilmittel-Richtwertprüfung für das gesamte Jahr 2024 herangezogen.

Die aktualisierte Übersicht der Heilmittel-Richtwerte 2024 finden Sie unten zum Download.