Richtwerte für Heilmittel
Tabellenübersicht nach Prüfgruppen
Krankenkassen und KV vereinbaren für jedes Kalenderjahr Euro-Werte, die je nach Fachrichtung unterschiedlich hoch sind und sich am Verordnungsdurchschnitt orientieren. Die vereinbarten Richtwerte dienen Vertragsärzten als Orientierungsgröße für die je Behandlungsfall durchschnittlich erforderlichen Kosten für Heilmittel.
Richtwert und Richtwertvolumen
Der Richtwert ist der Euro-Betrag, der Ihnen für Heilmittel pro Patient und Quartal im Durchschnitt zur Verfügung steht.
Aus den Richtwerten (RW) Ihrer Prüfgruppe und Ihren kurativen Behandlungsfällen (FZ) errechnet sich Ihr Richtwertvolumen nach folgender Formel:
Richtwertvolumen = FZ (M/F) x RW (M/F) + FZ (R) x RW (R)
(M/F: Mitglieder/Familienversicherte, R: Rentner)
Bitte beachten Sie:
Anders als bei den Arzneimitteln (seit 2017) wird die Wirtschaftlichkeit bei Heilmittelverordnungen weiterhin auf der Basis von Richtwerten (mit Aufteilung in M/F und R) geprüft. Die Richtwerte gelten für alle kurativen Behandlungsfälle einer Praxis.
Überschreitet das Verordnungsvolumen das Richtwertvolumen nach Berücksichtigung von langfristigem Behandlungsbedarf und besonderen Verordnungsbedarfen noch um mehr als 25 %, sind die Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen gesetzlich verpflichtet, ein Richtwertprüfverfahren einzuleiten.
Tabelle der aktuellen Richtwerte
Hier finden Sie die nach Prüfgruppen geordnete Tabelle mit Angabe der Richtwerte in Euro. Die KVBW unterteilt die einzelnen Fachgruppen in Prüfgruppen bzw. Richtwertgruppen, um Vertragsärzte je nach Leistungsspektrum zu einer Vergleichsgruppe zusammenzufassen.
Prüfverfahren
Für Facharztgruppen ohne Heilmittel-Richtwert wird die Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise und die Einhaltung der Heilmittel-Richtlinie durch die in der Prüfvereinbarung geregelten Prüfverfahren (zum Beispiel Einzelfallprüfanträge) geprüft.
Wirtschaftlichkeitsziele
Unabhängig von der Richtwertprüfung wurden nun auch im Heilmittelbereich sogenannte Wirtschaftlichkeitsziele definiert, mit denen verordnende Praxen ihre Wirtschaftlichkeit besser steuern können und die zurzeit informativen Charakter haben.