TSVG: Unterlagen

Informationen zum Gesetz

Ausbau der Terminservicestelle (TSS), Mindestsprechstunden, mehr Geld für schnelle Termine: Welche Neuerungen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für Niedergelassene gebracht hat, erfahren Sie auf dieser Seite (mehr erfahren unter TSVG: Überblick). Auf dieser Seite finden Sie Informationsmaterial zum Download.

TSVG & Terminvermittlung: Was sich 2023 ändert

Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die TSVG-Konstellationen modifiziert: Die Neupatientenregelung entfällt. Die Zuschläge für Termine, die die Terminservicestelle (TSS) oder hausärztliche Praxen vermittelt haben, steigen. Außerdem erhalten Hausärzte künftig 15 Euro (2024: 15,63 Euro), wenn sie für ihre Patienten einen dringenden Termin vereinbaren:

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