Themenauswahl
- TSVG-Fälle mit extrabudgetärer Vergütung und Zuschlägen (Vermittlung per Terminservicestelle bzw. Hausarzt, offene Sprechstunde)
- Kennzeichnung im Praxisverwaltungssystem
Ausbau der Terminservicestelle (TSS), Mindestsprechstunden, mehr Geld für schnelle Termine: Welche Neuerungen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für Niedergelassene gebracht hat, erfahren Sie auf dieser Seite (mehr erfahren unter TSVG: Überblick). Auf dieser Seite finden Sie Informationsmaterial zum Download.
Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die TSVG-Konstellationen modifiziert: Die Neupatientenregelung entfällt. Die Zuschläge für Termine, die die Terminservicestelle (TSS) oder hausärztliche Praxen vermittelt haben, steigen. Außerdem erhalten Hausärzte künftig 15 Euro (2024: 15,63 Euro), wenn sie für ihre Patienten einen dringenden Termin vereinbaren:
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