Ambulantes Operieren
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren
Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)
Gebührennummern
Kapitel 31.2 EBM
sowie Leistungen der Anlage 1, Abschnitt 2 und 3 zum Vertrag nach § 115b SGB V
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Hinweise zum Thema
Behördliche Überwachung und Begehungen von Arztpraxen
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.