Früherkennungsuntersuchung U10, U11 und J2
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vertrag nach § 140a SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin, gilt für die TK.
Vertrag nach § 140a SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin, gilt für die TK.
Vertrag nach § 140a SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin, gilt für die Knappschaft.
Vertrag nach § 140a SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin, gilt für die Knappschaft.
Gebührennummern
81102 (U10), 81120 (U11) TK und Knappschaft
81121 (J2) TK und Knappschaft
Formulare
Dokumentation
Gesundheits-Checkheft für die Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen
Es ist für die Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 oder J2 neben der Untersuchung eine Dokumentation erforderlich. Dafür muss das grüne "Gesundheitscheckheft für Kinder und Jugendliche" des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) benutzt werden. Der BVKJ stellt dieses gegen Entgelt zur Verfügung und übernimmt auch die Auslieferung der Hefte durch die BVKJ.Service GmbH.
Kostenfreier Bezug bei der BVKJ.Service GmbH unter bvkjservicegmbh@uminfo.de als PDF für Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte.