Früherkennungsuntersuchung U10, U11 und J2

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vertrag nach § 140a SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin, gilt für die TK.

Vertrag nach § 140a SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin, gilt für die TK.

Vertrag nach § 140a SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin, gilt für die Knappschaft.

Vertrag nach § 140a SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin, gilt für die Knappschaft.

Gebührennummern

81102 (U10), 81120 (U11) TK und Knappschaft
81121 (J2) TK und Knappschaft

Dokumentation

Gesundheits-Checkheft für die Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen

Es ist für die Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 oder J2 neben der Untersuchung eine Dokumentation erforderlich. Dafür muss das grüne "Gesundheitscheckheft für Kinder und Jugendliche" des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) benutzt werden. Der BVKJ stellt dieses gegen Entgelt zur Verfügung und übernimmt auch die Auslieferung der Hefte durch die BVKJ.Service GmbH.

Kostenfreier Bezug bei der BVKJ.Service GmbH unter bvkjservicegmbh@uminfo.de als PDF für Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte.