Geriatrie
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach §135 Abs.2 SGB V zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik)
Gebührennummern
30981, 30984, 30985, 30986 EBM
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Hinweis
Hausärztlich tätige Vertragsärzte sowie Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde sowie alle Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie können im Ausnahmefall und in Kooperation mit dem Hausarzt die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) ohne eine Genehmigung abrechnen.
30980 (Vorabklärung durch den überweisenden Hausarzt)
30988 (Zuschlag zu GOP 03362, 16230,13231,21230 und 21213 für die Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen nach einem weiterführenden geriatrischen Assessment durch den weiterbehandelten Hausarzt)