Geriatrie

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach §135 Abs.2 SGB V zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik)

KBV: Geriatrie

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 118a Geriatrische Institutsambulanzen

Gebührennummern

30981, 30984, 30985, 30986 EBM

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Hinweis

Hausärztlich tätige Vertragsärzte sowie Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde sowie alle Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie können im Ausnahmefall und in Kooperation mit dem Hausarzt die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) ohne eine Genehmigung abrechnen.

30980 (Vorabklärung durch den überweisenden Hausarzt)

30988 (Zuschlag zu GOP 03362, 16230,13231,21230 und 21213 für die Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen nach einem weiterführenden geriatrischen Assessment durch den weiterbehandelten Hausarzt)