Hörgeräteversorgung bei Kindern
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
Gebührennummern
20338, 20339, 20340, 20377, 20378 EBM
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Dokumentation
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung bei Jugendlichen und Erwachsenen sowie auch bei Säuglingen und Kleinkindern sieht eine elektronische Dokumentation der maßgeblichen Rahmendaten bei jedem Patienten bei der Erstverordnung und der ersten Untersuchung nach Verordnung vor.
Die Dokumentation kann über zwei Wege erfolgen (siehe Ausfüllanleitung):
- Über das Mitgliederportal der KVBW kann eine entsprechende Erfassungsoberfläche bei der KBV aufgerufen werden.
- Unter Nutzung des Dokumentationsprogramms des Praxisverwaltungssystems; der Export erfolgt dann mit Hilfe von KV-Connect.
Für die Bestimmung der individuell empfundenen Hörbeeinträchtigung des Patienten ist die Verwendung des APHAB-Fragebogens vorgesehen. Der APHAB-Bogen verbleibt in der Praxis. Die Benutzeroberfläche der KBV bietet die Möglichkeit, den APHAB-Bogen elektronisch zu erfassen und die Hörminderung zu berechnen.
Die befüllten Dokumentationsbögen sind am Ende des Quartals zu definierten Terminen einzureichen. Die Praxis erhält eine Auswertung der dokumentierten Daten circa ein halbes Jahr später. Diese Berichte werden ebenfalls im Mitgliederportal hinterlegt. Näheres ist der Ausfüllanleitung zu entnehmen.