Hörgeräteversorgung bei Kindern

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern

Gebührennummern

20338, 20339, 20340, 20377, 20378 EBM

Online-Antragsservice

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Dokumentation

Die Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern sieht eine elektronische Dokumentation der maßgeblichen Rahmendaten bei jedem Patienten bei der Erstverordnung und der ersten Untersuchung nach Verordnung vor.

Die Dokumentation erfolgt elektronisch über das Mitgliederportal der KVBW. Die befüllten Dokumentationsbögen sind am Ende des Quartals zu definierten Terminen einzureichen. Die Praxis erhält eine Auswertung der dokumentierten Daten circa ein halbes Jahr später. Diese Berichte werden ebenfalls im Mitgliederportal hinterlegt. Näheres ist der Ausfüllanleitung zu entnehmen.