Kernspintomographie – Magnetresonanz-Angiographie
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur MR-Angiographie
Gebührennummern
34470 – 34492 EBM
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Hinweise zum Thema
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.