Koloskopie
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie)
Richtlinien über die Früherkennung von Krebskrankheiten
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren
Gebührennummern
04514, 04518 EBM (Schwerpunktorientierte Kinder- und Jugendmedizin)
01741, 13421, 13422 EBM (Innere Medizin)
Formulare
Online-Antragsservice
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Hinweise zum Thema
Die Anlage 8 mit den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopiscchen Zusatzinstrumentariums finden Sie unter dem Punkt: Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
Leitlinien Kolorektales Karzinom
Behördliche Überwachung und Begehungen von Arztpraxen
Aufruf: Hygieneinstitute gesucht
Arztpraxen, in denen Koloskopie durchgeführt wird, müssen zweimal im Jahr die Qualität der Aufbereitung durch mikrobiologische Hygieneuntersuchungen überprüfen lassen.
Falls Sie sich als Hygieneinstitut diese Tätigkeit vorstellen können:
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.