Leistungen für Familien mit Kindern von schwer erkrankten Eltern
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung nach § 43 SGB V über ergänzende Leistungen für Familien mit Kindern von schwer erkrankten Eltern zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und der Techniker Krankenkasse Stuttgart.
Gebührennummern
99610, 99611