MRSA

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur speziellen Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA)

Gebührennummern

30940, 30942, 30944, 30946, 30950, 30952 EBM
30948 (Teilnahme an einem Netzwerk)
30954, 30956 (Labor)

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