Onkologie
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen)
Vereinbarung zur qualifizierten onkologischen Basisversorgung in Baden-Württemberg (Onkologischer Qualitätszuschlag)
Ausführungsbestimmungen zur Qualitätssicherung
Gebührennummern
86510, 86512, 86514, 86516, 86518, 86520 (Anlage 7 BMV)
Onkologische Basisversorgung: 99150
Formulare
Bitte beachten Sie, dass nur die Teilnahme an einer Vereinbarung möglich ist:
Online-Antragsservice
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Informationen zur Meldepflicht ans Krebsregister Baden-Württemberg
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.