Otoakustische Emissionen
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Bestimmung der otoakustischen Emissionen nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I, Nr. 5
Gebührennummern
09324 EBM (HNO)
20324 EBM (Phoniatrie)
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Allgemeine Hinweise
Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.