Palliativmedizinische Versorgung

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung

Gebührennummern

37300, 37302, 37317, 37318 EBM

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