Schmerztherapie
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gemäß §135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung-Schmerztherapie)
Gebührennummern
30700, 30702, 30704 EBM
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