Spezial-Labor

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von speziellen Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin (Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor)

Gebührennummern

01763, 01767, 01738, 01783, 01800 – 01811, 01816, 01833, 01840, 01869, 01915, 01931 – 01936 EBM
Kapitel 32.3 EBM

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