Willkommen Baby

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vertrag zwischen der DAK-Gesundheit, dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Schwangeren "Willkommen Baby" auf der Grundlage § 140a Abs. 1 SGB V

Hinweis

Vertragsänderungen ab 1. Juli 2021: Die GOP 99865 (Akupunktur zur Geburtsvorbereitung) ist ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr abrechenbar.

Beachten Sie:

Der Vertrag „Willkommen Baby“ endet zum 31. März 2025.

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