G-BA erweitert Verordnungsmöglichkeiten von Lipidsenkern

Risikoschwelle in der Primärprophylaxe wird gesenkt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zum 12. Februar 2025 die Verordnungseinschränkungen für Lipidsenker gemäß Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie in der Primärprophylaxe gelockert. Zu den Lipidsenkern zählen Statine, Anionenaustauscher, Cholesterinresorptionshemmer, Fibrate, Bempedoinsäure und PCSK-9-Hemmer.

Bislang konnten Lipidsenker nur verordnet werden, wenn das 10-Jahres-Risiko für Herzinfarkt oder Schlaganfall mit Risikokalkulatoren bei mindestens 20 Prozent lag. Jetzt ist dies bereits ab einer Risikoschwelle von 10 Prozent möglich. Zudem ist auch bei Typ-1-Diabetes mit Mikroalbuminurie sowie bei familiärer Hypercholesterinämie von einem hohen kardiovaskulären Risiko auszugehen; bei diesen Erkrankungen ließ sich das Risiko durch die üblichen Risikokalkulatoren nicht hinreichend gut abbilden. Daher wurden diese sowie einige weitere Erkrankungen explizit in den Richtlinientext aufgenommen.

Die neue Regelung lautet jetzt wie folgt

Lipidsenker können in der Primärprophylaxe zulasten der GKV verordnet werden, wenn ein hohes kardiovaskuläres Risiko vorliegt

  • bei über 10 % Ereignisrate/10 Jahre auf der Basis der zur Verfügung stehenden Risikokalkulatoren
  • aufgrund von Diabetes mellitus Typ 1 mit Mikroalbuminurie
  • aufgrund von familiärer Hypercholesterinämie
  • bei unter 10 % Ereignisrate/10 Jahre bei Vorliegen folgender risikoverstärkender Erkrankungen:
     
    • Autoimmunerkrankungen wie systemischer Lupus erythematodes oder systemische Entzündungserkrankungen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko,
    • HIV-Infektion oder
    • Schizophrenie, bipolare Störungen und Psychosen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko.

Die übrigen Kriterien, die eine Verordnung von Lipidsenkern zulasten der GKV ermöglichen (Sekundärprophylaxe bei bestehender vaskulärer Erkrankung, genetisch bestätigtes familiäres Chylomikronämie-Syndrom mit hohem Pankreatitisrisiko), gelten unverändert weiter.

Letzte Aktualisierung: 21.02.2025