Gemäß § 106d Abs. 6 Satz 1 SGB V vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband die nachfolgenden Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung der Prüfungen nach § 106d Abs. 2 SGB V (Abrechnungsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung) sowie nach § 106d Abs. 3 SGB V (Abrechnungsprüfung der Krankenkassen)
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