FAQ Selbsthilfegruppen

Antworten auf häufige Fragen

Jede Selbsthilfegruppe arbeitet unterschiedlich. Die folgenden Prinzipien gelten dennoch für die allermeisten Gruppen:

  • das Prinzip der Betroffenheit,
  • das Prinzip der Freiwilligkeit,
  • das Prinzip der Vertraulichkeit und
  • das Prinzip des Austauschs auf Augenhöhe.

In einer Selbsthilfegruppe treffen sich Betroffene oder Angehörige von Betroffenen zum Erfahrungsaustausch und zur gemeinsamen Suche nach möglichen Wegen, wie sie Krankheiten oder Krisen bewältigen können. An einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen, ermöglicht Ihnen, eine Gruppe Gleichbetroffener zu treffen und in dieser Gemeinschaft neue Kenntnisse zu erlangen und sich zu stärken.

Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ist grundsätzlich kostenlos. In Einzelfällen können Beiträge erhoben werden, z. B. für gemeinsame Aktivitäten.

Selbsthilfe kann nicht verordnet, jedoch empfohlen werden. In Ausnahmefällen gibt es Auflagen, die Personen zur „verordneten“ Selbsthilfe verpflichten, z. B. von Bewährungshelfern, Krankenkassen oder Richtern. Dies widerspricht jedoch dem Grundsatz der Freiwilligkeit und ist weder für die Person noch die Selbsthilfegruppe zielführend.

Bei psychischen Erkrankungen, Depressionen und Angst, Essstörungen, Suchtproblemen und zahlreichen anderen psychiatrischen Problemen hat sich gezeigt, dass die Beratung und Unterstützung von Menschen mit ähnlichen Problemen und Erfahrungen in Selbsthilfegruppen eine sehr hilfreiche und wichtige Rolle spielen kann. Selbsthilfegruppen bieten emotionale Unterstützung und konkrete Hilfe bei der Bewältigung von Schwierigkeiten. Das hilft Betroffenen, sich ihrer Problematik besser zu stellen.

Dennoch ist bei schwerwiegenden Erkrankungen in aller Regel die Behandlung durch einen qualifizierten Arzt oder Psychotherapeuten erforderlich. Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe kann den Krankheitsverlauf positiv unterstützen. Sie ersetzt aber nicht die Behandlung oder Therapie.

Selbsthilfegruppen sind für ihre Arbeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, indem sie z. B. Kosten für Faltblätter, Raummieten, Telefon und Fortbildungen übernehmen (§ 20h SGB V). Eine Förderung können Selbsthilfegruppen bei den Krankenkassen beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Übersichtsseite zum Thema Selbsthilfe der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Selbsthilfe ist eine wesentliche Grundlage für ihre Akzeptanz. Machen sich Selbst­hilfe­gruppen oder Patienten­verbände von der (Pharma-)­Industrie oder anderen Interessen­vereinigungen aus der Wirtschaft abhängig, schaden sie der Bewegung. Um dem Verdacht der Einfluss­nahme und Interessenkonflikten entgegenzuwirken, ist die finanzielle Transparenz von entscheidender Bedeutung. Verbände, die eine finanzielle Förderung gemäß § 20 SGB V erhalten, sind verpflichtet, die Zuwendungen zu veröffentlichen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

Einheitliche Kriterien zur Fortbildung von Selbsthilfegruppen existieren nicht. Sie sind prinzipiell niederschwellig und erfordern keine Qualifizierung. Wenn Selbsthilfe-Kontaktstellen die Gründung einer Selbsthilfegruppe unterstützen, bieten sie Gruppen­regeln an, die einen vertrauens­vollen und partner­schaftlichen Umgang miteinander sichern. Darüber hinaus gibt es ein breites Angebot an Fort­bildungen für Selbst­hilfe­gruppen, z. B. von den Selbsthilfe-Kontakt­stellen oder Selbst­hilfe­verbänden.

Anders als in Therapiegruppen besteht eine Selbsthilfegruppe ausschließlich aus Betroffenen und wird nicht von professionellen Fachleuten geleitet. Ihr besonderes Merkmal ist, dass sie keine Leitung hat und selbstorganisiert ist. Jedes Gruppen­mitglied trägt die gleiche Verantwortung, und die Gruppe definiert ihre Ziele selbst. Für Externe, z. B. neue Interessierte oder Kontaktstellen, werden in der Regel Ansprechpartner genannt.

Die Inhalte der Treffen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Außen­stehende weitergegeben. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt in den Gruppen als selbstverständlich.

Es ist ein Vorurteil, dass die Teilnehmer von Selbsthilfegruppen höheren Alters sind. Inzwischen gibt es zahlreiche „junge Selbsthilfegruppen“ in Deutschland. Diese werden in ihren Anliegen auch professionell unterstützt (z. B. durch NAKOS, SEKiS). Einen ersten Eindruck bekommen Sie auf verschiedenen Social-Media-Kanälen oder auf Internetseiten wie

Manche Ärzte befürchten, dass Selbsthilfegruppen ihre Patienten verunsichern könnten, sodass diese zu kritisch werden und z. B. Behandlungsmethoden in Frage stellen. Das ist in der Regel jedoch nicht der Fall. Vielmehr kann das Erfahrungs­wissen anderer Patienten die Behandlung entlasten. Denn die Teilnehmer haben meist ein großes Wissen über ihre Erkrankung. Die aktive Teilnahme in der Selbst­hilf­egruppe fördert die Mitverantwortung und Mitarbeit.