Notfalldienst-Abrechnung
Abrechnung von Leistungen im Bereitschaftsdienst
Die Abrechnung von Leistungen im organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) erfolgt auf der Grundlage des EBM (Kapitel 1.2 Gebührenordnungspositionen für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(-fall)dienst) und unterliegt den Vorgaben der Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und medizinischen Notwendigkeit.
Abrechnungsleitfaden Bereitschaftsdienst
Eine Übersicht der Gebührenordnungspositionen (GOPs) regelmäßig im ärztlichen Bereitschaftsdienst (vormals: Notfalldienst) abgerechneter Leistungen, arztgruppenübergreifende Leistungen, getrennt nach allgemein und speziell, Besuche und Wegegebühren bei Tag und bei Nacht, Fallbeispiele – was Sie zur Abrechnung von Leistungen in unseren Bereitschaftspraxen und im Fahrdienst wissen müssen, können Sie in unserem Abrechnungsleitfaden Bereitschaftsdienst nachlesen.
Diensthinterlegung in BD-Online
Stellen Sie sicher, dass Ihr Bereitschaftsdienst korrekt im Dienstplanprogramm BD-Online eingetragen ist. Leistungen für die Versorgung im ärztlichen Not(-fall)dienst kann nur derjenige abrechnen, der laut BD-Online zum Dienst eingeteilt ist.
Fehler bei der Abrechnung von ÄBD-Leistungen vermeiden
- Uhrzeit zu jeder GOP 01210, 01212, 01214, 01216 und 01218 eintragen
- Dienst zutreffend im Dienstplanprogramm BD-Online hinterlegen
- in der Bereitschaftspraxis nie mehrere Ärzte auf einem Schein abrechnen
- für jeden Dienst pro Patient einen Schein anlegen (selbst wenn derselbe Patient beim selben Arzt in zwei Diensten hintereinander beide Male erscheint)
- beim Dienst in der Bereitschaftspraxis eigene LANR verwenden (nie den Default-Wert 999999900)
- Leistungsdatum prüfen
- alte Strukturpauschale 99630 und 90er Wegegeld-Ziffern (Nordbaden) nicht mehr abrechnen
- mehrere Inanspruchnahmen durch einen Patient in einem Dienst: mehrere Uhrzeiten angeben und Kontakttrennung einfügen
- Leistungen des Fahr- und Sitzdienstes möglichst über die Bereitschaftspraxis abrechnen
Im Ausnahmefall können Sie als zugelassener Vertragsarzt den Fahrdienst (und nur diesen!) über die eigene Praxis-BSNR abrechnen. Nie einen Teil der Leistungen aus einem Dienst über die Bereitschaftspraxis und den anderen Teil über die eigene Praxis abrechnen. - (Papier-)Scheine zusätzlich zur digitalen Abrechnung nur bei Sozialämtern und Asyl(bewerbern)
- bei Dienst ohne Inanspruchnahme (keine Leistung erbracht und abgerechnet): Notfallschein im Computer anlegen und einen Pseudo-Abrechnungsfall anhand folgender Daten anlegen:
- Kostenträger: AOK BW
- Vorname: Organisierter
- Nachname: Bereitschaftsdienst Arzt XY
- Straße: Notfallstr. 1
- Ort: 12345 Notfallstadt
- Geburtsdatum: 01.01.2020
- Pseudo-GOP 99999 mit ICD Z02 und die Uhrzeit des Dienstbeginns
- bei Behandlung von Privat-/BG-Patienten ebenfalls einen solchen Notfallschein mit den oben genannten Daten anlegen mit GOP 99909 mit Multiplikator (z. B. 99909 x 5 bei fünf Privat-/BG-Patienten im jeweiligen Dienst), sodass der Sprechstundenbedarf für Nicht-GKV-Patienten ermittelt und als Pauschalbetrag verrechnet werden kann (unabhängig davon, ob SSB verbraucht wurde oder nicht; nicht bei Leichenschau); Eintragung auch auf dem Schein für die Förderung (GOP 99999) möglich
Bitte beachten Sie die genannten Punkte, damit wir Ihr Honorar korrekt ermitteln können.
Strukturpauschale & Mindesthonorar
Informationen zur Strukturpauschale und der Förderung im Sitz- und Fahrdienst (Mindesthonorar) finden Sie in der Erläuterung zum Honorarbescheid Notfalldienst.
Fragen und Antworten zum Bereitschaftsdienst
Die wichtigsten Fragen zum organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Baden-Württemberg beantwortet unser Index von A – Z.