PRIMA – Infos für Hausarztpraxen
Für das Projekt PRIMA benötigen wir 20 baden-württembergische Hausarztpraxen. Mit Ihrer Teilnahme am Projekt ergeben sich beispielsweise folgende Vorteile für Sie: Sie haben mehr Zeit für ärztliche Aufgaben und andere Patienten, da Ihre Pflegefachperson (PFP) nicht-genuin ärztliche Aufgaben sowie einen Teil der Versorgung Ihrer chronisch erkrankten Patienten übernimmt. Sie erhalten eine finanzielle Förderung für Ihre PFP und Sie haben die Chance, Ihre Praxisstrukturen zukunftsorientiert umzugestalten und auszurichten.
Sie haben Interesse? Dann bewerben Sie sich bis spätestens 2. Dezember 2024 mit dem Bewerbungsformular für Hausarztpraxen.
Teilnahmevoraussetzung
- Hausarztpraxis, die nach §73 Abs. 1a Nr. 1,3,4, oder 5 an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt.
- Anstellung einer Pflegefachperson in der Arztpraxis mit folgender Qualifikation:
- dreijährige Ausbildung als Alten-/Gesundheits-/Krankenpfleger oder Pflegefachperson mit akademischer Weiterqualifizierung im Bereich Pflege oder einer Berufserfahrung von mind. fünf Jahren in der Pflege
- alternativ primärqualifizierendes bzw. berufsbegleitendes Studium mit dem Schwerpunkt Pflege
- die PFP kann auch bereits bei Ihnen angestellt sein
- Möglichkeit des Einschlusses von mind. 112 chronisch erkrankten Patienten, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Patienten über 18 Jahren, welche längerfristig in der Praxis behandelt werden (i. d. R. mindestens acht Quartale vor Einschluss). Insbesondere von Patienten, die sich in einer instabilen chronischen Erkrankungsphase befinden oder bei denen ein hohes Risiko zur Dekompensation besteht.
- Keine Teilnahme an einem ähnlichen Projekt oder einer ähnlichen Studie (z. B. HÄPPI).
- Optional (10 Praxen): Einsatz des Medizinprodukts SmED zur Patienten-Priorisierung und -Steuerung.
- Bereitschaft, die PRIMA-Intervention gemäß den Teilnahme- und Förderbedingungen in der Praxis mit dem Praxisteam umzusetzen, an den drei praxisindividuellen Workshops und weiteren projektbezogenen Veranstaltungen und Befragungen im Rahmen der Evaluation teilzunehmen.
Teilnahme- und Förderunterlagen
Zeitplan
Schritt | Zeitraum |
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Auswahl und Einschluss der Praxen | 4. Quartal 2024 |
Gewinnung der Pflegefachpersonen (PFP) | 4. Quartal 2024 und 1. Quartal 2025 |
Projektbeginn | 1. Januar 2025 |
Beschäftigungszeitraum der PFP in den Praxen | 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 |
Vorbereitung der Intervention in den Praxen | 3. und 4. Quartal 2025 |
Rekrutierung der Patienten | 1. und 2. Quartal 2026 |
Umsetzung der PRIMA-Intervention | 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 |
Finanzierung
Sie als teilnehmende Praxis erhalten über die zwei Jahre des Beschäftigungszeitraums der Pflegefachperson, die Sie für das Projekt in der Praxis anstellen, eine finanzielle Entschädigung für die Finanzierung der PFP. Zudem erhalten Sie eine patientenbezogene Quartalspauschale und eine Entschädigung für die Teilnahme an den praxisindividuellen Workshops. Näheres zur Finanzierung und Vergütung entnehmen Sie bitte den Teilnahme- und Förderbedingungen.