PRIMA – Infos für Hausarztpraxen

Am Projekt PRIMA beteiligen sich 20 baden-württembergische Hausarztpraxen. Mit der Teilnahme am Projekt ergeben sich beispielsweise folgende Vorteile für die Hausarztpraxen: Die Ärztinnen und Ärzte haben mehr Zeit für ärztliche Aufgaben und andere Patienten, da die Pflege­fach­person (PFP) im Rahmen von PRIMA nicht-genuin ärztliche Aufgaben sowie einen Teil der Versorgung der chronisch erkrankten Patienten übernimmt. Die teilnehmenden Praxen erhalten eine finanzielle Förderung für die im Rahmen von PRIMA beschäftigte PFP und haben die Chance, ihre Praxisstrukturen zukunftsorientiert umzugestalten und auszurichten. 
Das Bewerbungsverfahren für Hausarztpraxen ist bereits abgeschlossen. Die teilnehmenden Hausarztpraxen finden Sie in der Liste „PRIMA Projektpraxen“.

Teilnahmevoraussetzung

  • Hausarztpraxis, die nach §73 Abs. 1a Nr. 1,3,4, oder 5 an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt.
  • Anstellung einer Pflegefachperson in der Arztpraxis mit folgender Qualifikation:
    • dreijährige Ausbildung als Alten-/Gesundheits-/Krankenpfleger oder Pflege­fach­person mit akademischer Weiterqualifizierung im Bereich Pflege oder einer Berufserfahrung von mind. fünf Jahren in der Pflege
    • alternativ primärqualifizierendes bzw. berufsbegleitendes Studium mit dem Schwerpunkt Pflege
    • die PFP kann auch bereits bei Ihnen angestellt sein
  • Möglichkeit des Einschlusses von mind. 112 chronisch erkrankten Patienten, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Patienten über 18 Jahren, welche längerfristig in der Praxis behandelt werden (i. d. R. mindestens acht Quartale vor Einschluss). Insbesondere von Patienten, die sich in einer instabilen chronischen Erkrankungs­phase befinden oder bei denen ein hohes Risiko zur Dekompensation besteht.
  • Keine Teilnahme an einem ähnlichen Projekt oder einer ähnlichen Studie (z. B. HÄPPI).
  • Optional (10 Praxen): Einsatz des Medizinprodukts SmED zur Patienten-Priorisierung und -Steuerung.
  • Bereitschaft, die PRIMA-Intervention gemäß den Teilnahme- und Förder­beding­ungen in der Praxis mit dem Praxisteam umzusetzen, an den drei praxis­indi­vi­duellen Workshops und weiteren projektbezogenen Veranstaltungen und Befragungen im Rahmen der Evaluation teilzunehmen.

Zeitplan

Schritt Zeitraum
Auswahl und Einschluss der Praxen 4. Quartal 2024
Gewinnung der Pflegefachpersonen (PFP) 4. Quartal 2024 und 1. Quartal 2025
Projektbeginn 1. Januar 2025
Beschäftigungszeitraum der PFP in den Praxen 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027
Vorbereitung der Intervention in den Praxen 3. und 4. Quartal 2025
Rekrutierung der Patienten 1. und 2. Quartal 2026
Umsetzung der PRIMA-Intervention 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027

Finanzierung

Sie als teilnehmende Praxis erhalten über die zwei Jahre des Beschäftigungszeitraums der Pflegefachperson, die Sie für das Projekt in der Praxis anstellen, eine finanzielle Entschädigung für die Finanzierung der PFP. Zudem erhalten Sie eine patienten­bezogene Quartals­pauschale und eine Entschädigung für die Teilnahme an den praxis­individuellen Work­shops. Näheres zur Finanzierung und Vergütung entnehmen Sie bitte den Teilnahme- und Förder­bedingungen.