PRIMA - Infos für Hausarztpraxen
Für das Projekt PRIMA benötigen wir 20 baden-württembergische Hausarztpraxen. Mit Ihrer Teilnahme am Projekt ergeben sich beispielsweise folgende Vorteile für Sie: Sie haben mehr Zeit für ärztliche Aufgaben und andere Patienten, da Ihre Pflegefachperson (PFP) nicht-genuin ärztliche Aufgaben sowie einen Teil der Versorgung Ihrer chronisch erkrankten Patienten übernimmt. Sie erhalten eine finanzielle Förderung für Ihre PFP und Sie haben die Chance, Ihre Praxisstrukturen zukunftsorientiert umzugestalten und auszurichten.
Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich bei uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie rechts oben auf dieser Seite.
Teilnahmevoraussetzung
- Anstellung einer Pflegefachperson in der Arztpraxis mit folgender Qualifikation:
- dreijährige Ausbildung als Alten-/Gesundheits-/Krankenpfleger oder Pflegefachperson mit akademischer Weiterqualifizierung im Bereich Pflege oder einer Berufserfahrung von mind. fünf Jahren in der Pflege
- alternativ primärqualifizierendes bzw. berufsbegleitendes Studium mit dem Schwerpunkt Pflege
- die PFP kann auch bereits bei Ihnen angestellt sein
- Bereitschaft zur Umsetzung des Interventionskonzepts von PRIMA:
- Die genauen Inhalte veröffentlichen wir zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem die Abstimmung mit dem Fördergeldgeber abgeschlossen ist.
- Mit Schulungen, Workshops, Qualitätszirkeln und Netzwerktreffen unterstützen wir Sie, Ihr Praxisteam und die Pflegefachperson bei der Umsetzung; und Sie erhalten von uns ein Handbuch sowie alle benötigten Unterlagen.
- Bereitschaft zur Teilnahme an den drei praxisindividuellen Workshops sowie an den Netzwerktreffen während der Umsetzungsphase.
- Möglichkeit des Einschlusses von mind. 112 chronisch erkrankten Patienten. Insbesondere von Patienten, die sich in einer instabilen chronischen Erkrankungsphase befinden oder bei denen ein hohes Risiko zur Dekompensation besteht.
- Keine zeitgleiche Teilnahme an einem ähnlichen Projekt oder einer ähnlichen Studie.
Zeitplan
Schritt | Zeitraum |
---|---|
Auswahl und Einschluss der Praxen | 3. Quartal 2024 |
Gewinnung der Pflegefachpersonen (PFP) | 4. Quartal 2024 |
Projektbeginn | 1. Januar 2025 |
Beschäftigungszeitraum der PFP in den Praxen | 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 |
Vorbereitung der Intervention in den Praxen | 3. und 4. Quartal 2025 |
Rekrutierung der Patienten | 1. und 2. Quartal 2026 |
Umsetzung der PRIMA-Intervention | 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 |
Finanzierung
Sie als teilnehmende Praxis erhalten über die zwei Jahre des Beschäftigungszeitraums eine finanzielle Entschädigung.
Diese stammt aus den Fördermitteln des Projekts und dient der Finanzierung der Pflegefachperson, die Sie für das Projekt in der Praxis beschäftigen. Zudem erhalten Sie eine patientenbezogene Quartalspauschale. Die genauen Modalitäten stimmen wir momentan noch mit dem Fördergeldgeber ab.