ZuZ-Förderung für Praxen
Förderung in drohend unterversorgten Gebieten
Mit finanziellen Anreizen unterstützen wir die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Tätigkeit in Baden-Württemberg mit unserem Programm „Ziel und Zukunft (ZuZ)“. Wir bieten landesweite Förderungen, aber auch besondere Förderungen in drohend unterversorgten Gebieten. Dort unterstützen wir z. B. Praxisgründungen und -übernahmen von Einzelpraxen oder Kooperationen in Form von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Darüber hinaus fördern wir die ärztliche Anstellung. Lesen Sie hier mehr zu den Fördergebieten und wie Sie die Förderung beantragen.
Förderung – in drohend unterversorgten Gebieten
Sie wollen eine Praxis gründen oder Ihre bestehende Praxis auf stabilere Füße stellen, indem Sie sich mit anderen Ärzten oder Psychotherapeuten zusammentun oder Ihr Praxisteam um einen angestellten Kollegen erweitern? Wir unterstützen Sie dabei finanziell mit unserem Förderprogramm „Ziel und Zukunft“, wenn Sie die Patientenversorgung dort verbessern, wo es besonders wichtig ist. Lesen Sie hier, welche Fördermöglichkeiten es in Planungsbereichen mit drohender Unterversorgung gibt.
Einzelpraxen
Antragsformular ZuZ Einzelpraxis
Kooperationen (BAG/MVZ)
Antragsformular ZuZ Kooperation (BAG/MVZ)
Antrag auf Förderung einer ärztlichen/psychotherapeutischen Kooperation
Anstellung
Antragsformular ZuZ Anstellung
Antrag auf Förderung einer ärztlichen/psychotherapeutischen Anstellung
In welchen Gebieten erhalten Sie diese Förderung?
Die hier genannten Fördermöglichkeiten gibt es nur, wenn der Planungsbereich als Fördergebiet laut Kapitel 3 der ZuZ-Richtlinie ausgewiesen ist. Hier sehen Sie, wo für welche Arztgruppen mindestens eine drohende Unterversorgung ermittelt wurde.
Nächster Stichtag: 31.12.2024
Tipps für die Antragsstellung – So geht es am schnellsten
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus!
- Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Wir können nur vollständige Anträge berücksichtigen.
- Nutzen Sie die Checkliste am Anfang des Antrags.
Prüfen Sie damit die Vollständigkeit der Unterlagen. - Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens ein
Keine rückwirkenden Genehmigungen möglich! - Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrages bei der KVBW.
- Reichen Sie den unterschriebenen und eingescannten Antrag und die Anlagen per E-Mail an zielundzukunft@kvbawue.de oder per Post ein.
- Sehen Sie von doppelten Übermittlungen ab.
Fördervorhaben mit Stichtagsregelung: Wir sammeln die eingegangenen Anträge bis zum festgelegten Stichtag, um eine transparente Antragsprüfung vornehmen zu können. Anschließend prüfen wir die Vorhaben und melden uns bei Ihnen.
Förderungen in ganz Baden-Württemberg
Für diese Förderungen gibt es keine Stichtagsregelung oder Fördergebiete.
Innovative Modelle
Hospitation
Antragsformular ZuZ Hospitation
Hinweis
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der ZuZ-Förderung besteht nicht.