ZuZ-Förderung für Praxen

Förderung in drohend unterversorgten Gebieten

Mit finanziellen Anreizen unterstützen wir die vertragsärztliche und vertrags­psycho­therapeutische Tätigkeit in Baden-Württemberg mit unserem Programm „Ziel und Zukunft (ZuZ)“. Wir bieten landesweite Förderungen, aber auch besondere Förderungen in drohend unterversorgten Gebieten. Dort unterstützen wir z. B. Praxisgründungen und -übernahmen von Einzelpraxen oder Kooperationen in Form von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Darüber hinaus fördern wir die ärztliche Anstellung. Lesen Sie hier mehr zu den Fördergebieten und wie Sie die Förderung beantragen.

Förderung – in drohend unterversorgten Gebieten

Sie wollen eine Praxis gründen oder Ihre bestehende Praxis auf stabilere Füße stellen, indem Sie sich mit anderen Ärzten oder Psychotherapeuten zusammentun oder Ihr Praxisteam um einen angestellten Kollegen erweitern? Wir unterstützen Sie dabei finanziell mit unserem Förderprogramm „Ziel und Zukunft“, wenn Sie die Patienten­versorgung dort verbessern, wo es besonders wichtig ist. Lesen Sie hier, welche Fördermöglichkeiten es in Planungsbereichen mit drohender Unterversorgung gibt.

Einzelpraxen

Sie möchten eine Einzelpraxis in einem ausgewiesenen Fördergebiet neu gründen oder übernehmen? Dann unterstützen wir Sie gerne dabei!

Förderhöhe

Gründung  max. Förderung
vertragsärztliche Einzelpraxis 60.000 Euro
psychotherapeutische Einzelpraxis 30.000 Euro

Förderempfänger

  • Vertragsarzt
  • Vertragspsychotherapeut

Bei Interesse an einer Förderung: 
Stellen Sie dafür den „Antrag auf Förderung einer Einzelpraxis“.

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 13.

Antragsformular ZuZ Einzelpraxis

Antrag auf Förderung einer Einzelpraxis

Kooperationen (BAG/MVZ)

Sie möchten sich einer Kooperation – Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) – anschließen, mit einem oder mehreren Kollegen eine Kooperation gründen oder Ihre bestehende Kooperation weiter ausbauen? Wir stellen Ihnen hier unsere verschiedenen Fördermöglichkeiten und die einmalige und maximale Fördersumme vor. 

Förderhöhe

Kooperationsvorhaben im Fördergebiet max. Förderung Ärzte max. Förderung 
Psychotherapeuten
zwei neue Ärzte/Psychotherapeuten gründen eine Kooperation (BAG/MVZ) 80.000 Euro 40.000  Euro
zwei bestehende Ärzte/Psychotherapeuten gründen eine Kooperation (BAG/MVZ) 40.000 Euro 20.000 Euro
ein neuer Arzt/Psychotherapeut und ein bestehender Arzt gründen eine Kooperation (BAG/MVZ) 60.000 Euro 30.000 Euro
ein weiterer neuer Arzt/Psychotherapeut schließt sich der Kooperation (BAG/MVZ) an 40.000 Euro 20.000 Euro
ein weiterer bestehender Arzt/Psychotherapeut schließt sich der Kooperation (BAG/MVZ) an 20.000 Euro 10.000 Euro

Förderempfänger

  • Vertragsarzt
  • Vertragspsychotherapeut
  • Kooperationen (BAG/MVZ)

Bei Interesse an einer Förderung:
Stellen Sie dafür den „Antrag auf Förderung einer Kooperation“.

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 14.

Anstellung

Sie möchten einen Arzt/einen Psychotherapeuten in Ihrer Praxis anstellen? Gerne unterstützen wir Sie mit monatlichen Gehaltszuschüssen für bis zu zwei Jahre.

Förderhöhe

Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit Monatliche Fördersumme
Über 30 Stunden pro Woche (1,0)  1.500 Euro
Über 20 bis 30 Stunden pro Woche (0,75) 1.125 Euro
Über 10 bis 20 Stunden pro Woche (0,5) 750 Euro
Bis zu 10 Stunden pro Woche (0,25) 375 Euro

Förderempfänger

  • Vertragsarzt
  • Vertragspsychotherapeut
  • Kooperationen (BAG/MVZ)

Bitte beachten: Ärzte in Weiterbildung, Ärzte im Übergang zum Fachgespräch, Vertreter und Sicherstellungs­assistenten können mit der ZuZ-Anstellungs­­förderung in drohend unterversorgten Gebieten nicht gefördert werden. Hierfür gibt es jeweils eigene Fördermechanismen.

Die Fördersummen werden über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ausbezahlt. Jede Veränderung des Anstellungs­verhältnisses muss an die Förderstelle zielundzukunft@kvbawue.de und beim zuständigen Zulassungsausschuss genehmigt werden.

Bei Interesse an einer Förderung: 
Stellen Sie dafür den Antrag „Förderung einer Anstellung“.

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 14.

Zulassungsantrag für Anstellung notwendig

Für die ZuZ-Anstellungsförderung ist eine entsprechende Antragstellung beim zuständigen Zulassungsausschuss notwendig. Hierbei unterstützt Sie gerne die Niederlassungs- und Kooperationsberatung

In welchen Gebieten erhalten Sie diese Förderung?

Die hier genannten Fördermöglichkeiten gibt es nur, wenn der Planungsbereich als Fördergebiet laut Kapitel 3 der ZuZ-Richtlinie ausgewiesen ist. Hier sehen Sie, wo für welche Arztgruppen mindestens eine drohende Unterversorgung ermittelt wurde.

Nächster Stichtag: 31.12.2024

Planungsbereich Arztgruppe Förderplätze
Backnang Hausärzte 5
Bad Säckingen Hausärzte 5
Bad Saulgau Hausärzte 2
Bad Wildbad Hausärzte 2
Balingen Hausärzte 2
Bietigheim-Bissingen/Besigheim Hausärzte 1
Bretten Hausärzte 4
Crailsheim Hausärzte 1
Eberbach Hausärzte unbegrenzt *
Ettlingen Hausärzte 2
Geislingen Hausärzte 4
Göppingen Hausärzte 8
Hechingen Hausärzte 1
Heidenheim Hausärzte 1
Heilbronn Hausärzte 2
Horb Hausärzte 2
Karlsruhe Hausärzte 4
Leonberg Hausärzte 1
Mosbach Hausärzte 2
Nürtingen Hausärzte 1
Öhringen Hausärzte 1
Ostalb 3 Schwäb. Wald Hausärzte unbegrenzt *
Ostalb 4 Ellwangen Hausärzte 2
Pforzheim Hausärzte 12
Rheinfelden Hausärzte 1
Rottweil Hausärzte 6
Schopfheim Hausärzte 2
Sigmaringen Hausärzte 7
Vaihingen Hausärzte unbegrenzt *

drohend unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 3
* unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 4

Planungsbereich Arztgruppe Förderplätze
Biberach Kinder- und Jugendärzte 1
Calw Kinder- und Jugendärzte 1
Pforzheim Stadt Kinder- und Jugendärzte 1

drohend unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 3

Planungsbereich Arztgruppe Förderplätze
Schwäbisch Hall Hautärzte unbegrenzt *

drohend unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 3
* unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 4

Planungsbereich Arztgruppe Förderplätze
Hochrhein-Bodensee Kinder- und Jugendpsychiater 1
Nordschwarzwald Kinder- und Jugendpsychiater unbegrenzt *
Ostwürttemberg Kinder- und Jugendpsychiater unbegrenzt *
Stuttgart Kinder- und Jugendpsychiater 4

drohend unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 3
* unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 4

Planungsbereich Subgruppe Förderplätze
Alb-Donau-Kreis Neurologen 1
Biberach Nervenärzte und Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung
(Neurologie und Psychiatrie)
1
Enzkreis Nervenärzte und Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung
(Neurologie und Psychiatrie)
2
Freudenstadt Nervenärzte und Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung
(Neurologie und Psychiatrie)
1
Pforzheim Psychiater 1
Schwäbisch Hall Psychiater 1

drohend unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 3
Diese Förderplätze gelten nur für die genannte Subgruppe der Arztgruppe Nervenärzte.

Planungsbereich Subgruppe Förderplätze
Heilbronn Stadt Ärztliche Psychotherapeuten 3
Hohenlohekreis Ärztliche Psychotherapeuten 2
Lörrach Ärztliche Psychotherapeuten 2
Neckar-Odenwald-Kreis Ärztliche Psychotherapeuten 1
Schwäbisch Hall Ärztliche Psychotherapeuten 1
Tuttlingen Ärztliche Psychotherapeuten 2

drohend unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 3
Diese Förderplätze gelten nur für die genannte Subgruppe der Arztgruppe Psychotherapeuten.

Planungsbereich Subgruppe Förderplätze
Heilbronn-Franken Rheumatologen 1
Hochrhein-Bodensee Rheumatologen 1
Ostwürttemberg Rheumatologen 1

drohend unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 3
Diese Förderplätze gelten nur für die genannte Subgruppe der Arztgruppe Internisten.

Tipps für die Antragsstellung – So geht es am schnellsten

  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus!
  • Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. 
  • Wir können nur vollständige Anträge berücksichtigen. 
  • Nutzen Sie die Checkliste am Anfang des Antrags.
    Prüfen Sie damit die Vollständigkeit der Unterlagen.
  • Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens ein
    Keine rückwirkenden Genehmigungen möglich! 
  • Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrages bei der KVBW
  • Reichen Sie den unterschriebenen und eingescannten Antrag und die Anlagen per E-Mail an zielundzukunft@kvbawue.de oder per Post ein.
  • Sehen Sie von doppelten Übermittlungen ab.

Fördervorhaben mit Stichtagsregelung: Wir sammeln die eingegangenen Anträge bis zum festgelegten Stichtag, um eine transparente Antragsprüfung vornehmen zu können. Anschließend prüfen wir die Vorhaben und melden uns bei Ihnen. 

Förderungen in ganz Baden-Württemberg

Für diese Förderungen gibt es keine Stichtagsregelung oder Fördergebiete.

Innovative Modelle

Wir unterstützen die Umsetzung neuer und innovativer Projekte in der ambulanten Versorgung, um neue und kreative Denkansätze zu fördern.

Interesse an einer Förderung? Wenden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an uns, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Förderhöhe

Der Förderbetrag beträgt einmalig bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme und maximal 20.000 Euro. Gefördert werden Aufwendungen und Investitionen, die mit den innovativen Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme auf das Honorar­konto des Antragstellers.

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 11.

Ziel und Zukunft ZuZ
0761 884-3700
  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr

Hospitation

Wir fördern für bis zu drei Monate die Hospitation in einer vertragsärztlichen oder einer vertragspsychotherapeutischen Praxis in Baden-Württemberg. Eine Hospitation ist auch fachübergreifend möglich.

Unser Ziel ist es, Interesse an der vertragsärztlichen Tätigkeit zu wecken. Sofern Fachärzte oder Psychotherapeuten in den letzten zwölf Monaten nicht vertrags­ärztlich bzw. nicht vertragspsychotherapeutisch tätig waren und die ambulante Tätigkeit kennenlernen möchten, können diese in einer Hospitation den Praxisalltag kennen lernen.

Interesse an einer Hospitations-Förderung? Stellen Sie dafür den „Antrag auf Förderung einer Hospitation“ (vgl. gelber Kasten).

Förderhöhe

Förderung an Fördersumme pro Monat
Vertragsarztpraxis 750 Euro
Hospitant 750 Euro

Förderempfänger

  • Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen
  • Kooperationen (BAG/MVZ)

Das gesamte Fördergeld wird auf das Honorarkonto der Praxis überwiesen. Diese ist verpflichtet, den Anteil für den Hospitanten direkt nach Erhalt weiterzureichen.

Fördervoraussetzungen

  • Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg
  • Hospitant, der in den letzten zwölf Monaten weder als Facharzt, Psychotherapeut, noch als Vertretungsarzt, noch als Arzt in Weiterbildung oder als Arzt zur Sicherstellung an der ambulanten Versorgung teilgenommen hat. 

Förderdauer

  • maximal drei Monate (mindestens 40 Stunden pro Monat)

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 6.

Antragsformular ZuZ Hospitation

Antrag auf Förderung einer Hospitation

Hinweis

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der ZuZ-Förderung besteht nicht.