Bedarfsplanung
Bedarfsplan für Baden-Württemberg
Die aktuelle Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gilt seit 1. Januar 2013. Vorher entsprachen die Planungsbereiche der Bedarfsplanung weitgehend den Landkreisen und kreisfreien Städten. Seither sind die Planungsbereiche bei Hausärzten kleinräumiger gefasst als die Landkreise (Untergliederung in Mittelbereiche), bei spezialisierten Fachärzten weiträumiger.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat nach Maßgabe der vom G-BA erlassenen Bedarfsplanungsrichtlinie im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Bedarfsplan über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung aufgestellt und schreibt diesen fort (aktualisierte Planungsblätter zum Versorgungsstand in Baden-Württemberg).
Bedarfsplan für Baden-Württemberg
Die Dokumente „Stand Bedarfsplanung KVBW“ und die Beschlüsse des Landesausschusses der vergangenen Jahre finden Sie in unserem Archiv Bedarfsplanung.
Der Bedarfsplan, der hier als PDF zum Download zur Verfügung steht, liegt für alle Interessenten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart zur Einsichtnahme aus.
Grundlage der Bedarfsplanung ist das Verhältnis der Zahl der Vertragsärzte bzw. -psychotherapeuten bezogen auf die Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Dieses Verhältnis wird für die einzelnen Arztgruppen getrennt ermittelt. Liegt in einem Planungsbereich eine Überversorgung vor, ordnet der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Zulassungsbeschränkungen an, die er wieder aufhebt, wenn die Überversorgung nicht mehr gegeben ist.
Rechnerische Unterversorgung
Für diejenigen Planungsbereiche, für welche rechnerisch ein Versorgungsgrad von über 50 Prozent bei Fachärzten beziehungsweise über 75 Prozent bei Hausärzten nicht (mehr) gegeben ist, prüft der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg anhand der tatsächlichen Versorgungssituation eingehend, ob hier Anhaltspunkte vorliegen, dass eine ausreichende vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt sein könnte. Er trifft in seiner Sitzung Entscheidungen hierzu und legt gegebenenfalls fest, welche Maßnahmen getroffen werden sollen. Die ergangenen Beschlüsse finden Sie jeweils unter Bekanntmachungen Landesausschuss.