Bedarfsplanung

Bedarfsplan für Baden-Württemberg

Die aktuelle Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gilt seit 1. Januar 2013. Vorher entsprachen die Planungsbereiche der Bedarfsplanung weitgehend den Landkreisen und kreisfreien Städten. Seither sind die Planungs­bereiche bei Hausärzten kleinräumiger gefasst als die Landkreise (Untergliederung in Mittelbereiche), bei spezialisierten Fachärzten weiträumiger.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat nach Maßgabe der vom G-BA erlassenen Bedarfsplanungsrichtlinie im Einvernehmen mit den Landes­verbänden der Kranken­kassen und den Ersatz­kassen den Bedarfsplan über den Stand der vertrags­ärztlichen Versorgung aufgestellt und schreibt diesen fort (aktualisierte Planungsblätter zum Versorgungsstand in Baden-Württemberg).

Die Dokumente „Stand Bedarfsplanung KVBW“ und die Beschlüsse des Landesausschusses der vergangenen Jahre finden Sie in unserem Archiv Bedarfsplanung.

Der Bedarfsplan, der hier als PDF zum Download zur Verfügung steht, liegt für alle Interessenten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart zur Einsichtnahme aus.

Grundlage der Bedarfsplanung ist das Verhältnis der Zahl der Vertragsärzte bzw. -psychotherapeuten bezogen auf die Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Dieses Verhältnis wird für die einzelnen Arztgruppen getrennt ermittelt. Liegt in einem Planungsbereich eine Überversorgung vor, ordnet der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Zulassungs­beschränkungen an, die er wieder aufhebt, wenn die Überversorgung nicht mehr gegeben ist.

Rechnerische Unterversorgung

Für diejenigen Planungsbereiche, für welche rechnerisch ein Versorgungsgrad von über 50 Prozent bei Fachärzten beziehungsweise über 75 Prozent bei Hausärzten nicht (mehr) gegeben ist, prüft der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg anhand der tatsächlichen Versorgungssituation eingehend, ob hier Anhaltspunkte vorliegen, dass eine ausreichende vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt sein könnte. Er trifft in seiner Sitzung Entscheidungen hierzu und legt gegebenenfalls fest, welche Maßnahmen getroffen werden sollen. Die ergangenen Beschlüsse finden Sie jeweils unter Bekanntmachungen Landesausschuss.

Versorgungsebenen

Hausärztliche Versorgung

Der Planungsbereich für die Arztgruppe der Hausärzte ist der Mittelbereich. In Baden‐Württemberg existieren 103 Mittelbereiche, die kleinräumiger angelegt sind als die Landkreise. Die Zuordnung der Gemeinden zu Mittelbereichen fußt in Baden-Württemberg auf der Systematik des Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002).

Allgemeine fachärztliche Versorgung

Für die Versorgungsebene der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ist die kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis der Planungsbereich. Folgende Arztgruppen sind der Versorgungsebene der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zugeordnet:

  1. Augenärzte
  2. Chirurgen und Orthopäden
  3. Frauenärzte
  4. Hautärzte
  5. HNO-Ärzte
  6. Nervenärzte
  7. Psychotherapeuten
  8. Urologen
  9. Kinder- und Jugendärzte

Spezialisierte fachärztliche Versorgung

Fachärzte erhalten mit zunehmendem Spezialisierungsgrad deutlich größere Einzugsgebiete. Der Planungsbereich für die Arztgruppen der spezialisierten fachärztlichen Versorgung ist die Raumordnungsregion. Baden-Württemberg ist in zwölf dieser Planungsregionen aufgeteilt. Dieser Versorgungsebene sind folgende Arztgruppen zugeordnet:

  1. Anästhesisten
  2. Fachinternisten
  3. Radiologen
  4. Kinder- und Jugendpsychiater

Gesonderte fachärztliche Versorgung

Der Planungsbereich für die Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung ist der gesamte Bereich der KV Baden-Württemberg. Folgende Arztgruppen sind der Versorgungsebene der gesonderten fachärztlichen Versorgung zugeordnet:

  1. Humangenetiker
  2. Laborärzte
  3. Neurochirurgen
  4. Nuklearmediziner
  5. Pathologen
  6. Physikalische und Rehabilitationsmediziner
  7. Strahlentherapeuten
  8. Transfusionsmediziner