ZuZ-Förderung für Studierende

Kennenlernen der ambulanten Versorgung

Die Zukunft der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg liegt in unseren Händen, und wir haben das Ziel, den Medizin­studier­en­den und auch angehenden Psychotherapeuten die Tätigkeit in der ambulanten Versorgung näher­zu­bringen und sie dafür zu begeistern. Um die Attraktivität der vertrags­ärztlichen Tätigkeit zu steigern, unterstützen wir die Studierenden während der Famulatur und während des praktischen Jahres finanziell im Rahmen des Förder­programms „Ziel und Zukunft (ZuZ)“.

Famulatur/Pflichtpraktikum

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt Studierende, die ihre Famulatur in einer haus- oder fachärztlichen Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg oder ein psychotherapeutisches Praktikum in einer Praxis absolvieren.

Förderhöhe

Förderzeitraum Fördersumme
für einen Monat (30 Kalendertage) 400 Euro
für zwei Monate (60 Kalendertage) 800 Euro

Die Förderung ist begrenzt auf maximal zwei Monate je Famulus/Praktikant.

Förderempfänger

  • Vertragsärzte,
  • Psychotherapeuten,
  • Kooperationen (BAG/MVZ),

die Studierenden eine Famulatur oder ein Pflichtpraktikum in Ihrer Praxis ermöglichen.

Die Förderung ist als Taschengeld für den Famulus/Praktikanten gedacht, wird allerdings auf das Honorarkonto der ausbildenden Praxis überwiesen. Diese ist verpflichtet, die Förderung an den Famulus/Praktikanten direkt nach Erhalt weiterzureichen.

Voraussetzungen für die Famulaturförderung

Für die Famulaturabschnitte gelten die Vorschriften der Landesprüfungsordnung Baden-Württemberg und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) in der jeweiligen Fassung. 

  • ein Famulaturabschnitt mindestens 30 Kalendertage
    bzw. bei Aufteilung mindestens 14 Tage pro Unterabschnitt (z. B. zwei Blöcke mit 15 Kalendertagen oder ein Block mit 14 und ein Block mit 16 Kalendertagen);
  • ganztägig unter ärztlicher Leitung
  • bei einem Vertragsarzt in Baden-Württemberg

Antrag stellen

  • Die Vertragsarztpraxis muss den Antrag unmittelbar nach Ablauf eines Famulatur­abschnitts, spätestens innerhalb eines Jahres nach Beenden des Famulatur­abschnitts einreichen.
  • Der Antragsteller muss dem Antrag eine Immatrikulationsbescheinigung beifügen. 
  • Ist die Famulatur in zwei Abschnitte aufgeteilt und wird in zwei verschiedenen Praxen absolviert, muss jede Praxis einen Antrag stellen. 

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 4.

Praktisches Jahr (PJ)

Das Wahltertial/-quartal ist Teil des Praktischen Jahres (PJ) am Ende des Medizin­studiums. Je nach Fachrichtung haben die Studierenden die Möglichkeit, dieses in der ambulanten Versorgung in einer akkreditierten akademischen Lehrpraxis zu absolvieren.

Förderhöhe

Förderempfänger Fördersumme pro Monat
Förderung für Studierende 810 Euro (max. 3.240 Euro)
Förderung für Lehrpraxen 500 Euro (max. 2.000 Euro)

Förderempfänger

  • Vertragsärzte,
  • Kooperationen,

die in ihrer akkredierten akademischen Lehrpraxis Studierenden ein Wahltertial/-quartal während des Praktischen Jahrs ermöglichen.

Förderbedingungen

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt Studierende, die ihr Wahltertial/-quartal in einer ambulanten Lehrpraxis in Baden-Württemberg absolvieren. Für jeden Studierenden im Wahltertial oder -quartal erhalten die Lehrpraxen eine zusätzliche Förderung.

Der gesamte Förderbetrag wird monatlich auf das Honorarkonto des Antragstellers überwiesen. Die Förderung für den Studierenden in Höhe der zugesicherten Fördersumme muss die Lehrpraxis direkt nach Erhalt an den Studierenden weiterreichen.

Antrag stellen

  • Förderantrag frühestens sechs Monate vor Beginn des Wahltertials stellen
  • rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen 

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 5 und § 17.

Tipps für die Antragsstellung – So geht es am schnellsten

  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus!
  • Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. 
  • Wir können nur vollständige Anträge berücksichtigen. 
  • Nutzen Sie die Checkliste am Anfang des Antrags.
    Prüfen Sie damit die Vollständigkeit der Unterlagen.
  • Reichen Sie Ihren Antrag zum richtigen Zeitpunkt ein. 
    Infos dazu finden Sie bei der jeweiligen Fördermaßnahme.
  • Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrages bei der KVBW
  • Reichen Sie den unterschriebenen und eingescannten Antrag und die Anlagen per E-Mail an zielundzukunft@kvbawue.de oder per Post ein.
  • Sehen Sie von doppelten Übermittlungen ab.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der ZuZ-Förderung besteht nicht.

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