Zusätzliche ZuZ-Förderung für Praxen
ZuZ-Förderung in rechnerisch unterversorgten Gebieten
Neben den Förderungen für drohend unterversorgte Gebiete und den landesweiten Förderungen gibt es für Praxen in rechnerisch unterversorgten Gebieten noch zusätzliche Förderungen im Rahmen des Programms „Ziel und Zukunft (ZuZ)“.
Dazu zählen z. B. eine Förderung für Zweigpraxen/Nebenbetriebsstätten, für den Übergangszeitraum zur Facharztprüfung, für Mentoring, für MAK-Fortbildungen und die Weiterbildung für die nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa). Lesen Sie hier, für welche Fördergebiete das zutrifft und wie Sie Fördergeld beantragen.
In welchen Gebieten erhalten Sie diese Förderung?
Planungsbereich | Arztgruppe |
---|---|
Eberbach | Hausärzte |
Vaihingen | Hausärzte |
Ostalb 3 Schwäb. Wald | Hausärzte |
Schwäbisch Hall | Hautärzte |
Nord-Schwarzwald | Kinder- und Jugendpsychiater |
Ostwürttemberg | Kinder- und Jugendpsychiater |
unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie nach Kapitel 4
Wofür gibt es Fördergeld in rechnerisch unterversorgten Gebieten?
Die hier genannten Fördermöglichkeiten gibt es nur in Fördergebieten und nur für jene Arztgruppen, für die rechnerisch eine Unterversorgung ermittelt wurde. Die Förderungen werden im laufenden Verfahren bearbeitet (keine Stichtagsregelung).
Förderung Zweigpraxis/Nebenbetriebsstätte
Antragsformular ZuZ Zweigpraxis / Nebenbetriebsstätte
Weitere Fördermöglichkeiten
Tipps für die Antragsstellung – So geht es am schnellsten
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus!
- Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Wir können nur vollständige Anträge berücksichtigen.
- Nutzen Sie die Checkliste am Anfang des Antrags.
Prüfen Sie damit die Vollständigkeit der Unterlagen. - Reichen Sie Ihren Antrag zum richtigen Zeitpunkt ein.
Infos dazu finden Sie bei der jeweiligen Fördermaßnahme. - Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrages bei der KVBW.
- Reichen Sie den unterschriebenen und eingescannten Antrag und die Anlagen per E-Mail an zielundzukunft@kvbawue.de oder per Post ein.
- Sehen Sie von doppelten Übermittlungen ab.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der ZuZ-Förderung besteht nicht.