ZuZ-Förderung Suchtmedizin

Wir fördern Substitutionsärzte

Ärzte, die sich an der substitutionsgestützten Behandlung opioidabhängiger Menschen beteiligen, können im Rahmen des Programms „Ziel und Zukunft (ZuZ)“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Fördergelder beantragen. Lesen Sie hier, wofür eine Förderung möglich ist und wie das Förderverfahren abläuft. Alle Fördermaßnahmen auf dieser Seite gelten in ganz Baden-Württemberg, unabhängig von ausgewiesenen Fördergebieten.

Förderung suchtmedizinischer Schwerpunktpraxen

Die KVBW unterstützt ihre Mitglieder dabei, ihre Praxis speziell auf die substitutions­gestützte Behandlung opioidabhängiger Menschen auszurichten. Einen finanziellen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro für praxisorganisatorische Maßnahmen erhalten Ärzte, die Substitutionspatienten in größerer Zahl übernehmen, beispielsweise weil eine Praxis in der Umgebung geschlossen hat.

Förderhöhe

Förderanlass Förderbetrag
Behandlung von mindestens 20 übernommenen Patienten pro Quartal 10.000 Euro
Behandlung von mindestens 30 übernommenen Patienten pro Quartal 15.000 Euro
Behandlung von mindestens 40 übernommenen Patienten pro Quartal 20.000 Euro

Förderempfänger

  • Vertragsärzte
  • Kooperationen (BAG/MVZ)
  • Institutsambulanzen, die nicht in Trägerschaft von Einrichtungen nach § 107 bis 108a SGB V sind

mit einer Genehmigung zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung opioidabhängiger Menschen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Antrag stellen

  • vor Beginn des Vorhabens, rückwirkende Genehmigung nicht möglich

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 9.

Förderhöhe

Förderanlass Förderbetrag
bei einer Behandlung von mindestens 20 neuen Substitutionspatienten 10.000 Euro
bei einer Behandlung von mindestens 30 neuen Substitutionspatienten 15.000 Euro
wenn bei der Fusion mehrerer suchtmedizinischer Schwerpunktpraxen mindestens 40 neue Substitutionspatienten behandelt werden 20.000 Euro

Förderempfänger

  • Vertragsärzte,
  • ermächtigte Ärzte,
  • Institutsambulanzen,

mit einer Genehmigung zur substitutionsgestützten Behandlung opioidabhängiger Menschen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Antrag stellen

  • vor Beginn des Vorhabens, rückwirkende Genehmigung nicht möglich

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 10.

Förderung substitutionsgestützte Behandlung

Sie möchten erstmalig oder nach länger als einem Jahr wieder an der Substitutions­versorgung teilnehmen? Wir unterstützen Sie finanziell bei der für die Substitutions­versorgung notwendige Grundausstattung Ihrer Praxis, z. B. einem Warteraum. Lesen Sie mehr zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung. 

Förderhöhe

Förderanlass Förderbetrag
Praxisausstattung substitutionsgestützte Behandlung 3.000 Euro

Förderempfänger

  • Ärzte, die neu an der substitutions­gestützten Behandlung teilnehmen
  • Wiedereinsteiger, die ein Jahr lang nicht an der Substitutionsversorgung teilgenommen haben

Antrag stellen

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 8.

Antragsformular ZuZ substitutionsgestützte Behandlung

Antrag auf Gewährung der Förderung von substitutionsgestützter Behandlung

Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“

Sie möchten eine Förderung für die Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ oder „Fachkunde Suchtmedizin“ erwerben? Lesen Sie hier mehr zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung. 

Förderhöhe

Förderanlass Förderbetrag
Kurs und Prüfungsgebühr „Suchtmedizinische Grundversorgung“,
„Fachkunde Suchtmedizin“
1.500 Euro

Förderempfänger

  • Vertragsärzte,
    • die für sich selbst oder
    • für einen angestellten Arzt,

die Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ oder „Fachkunde Suchtmedizin“ in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung erworben haben.

Antrag stellen

  • ZuZ-Förderantrag für den Erwerb der Zusatzbezeichnung rückwirkend möglich (bis maximal 12 Monate nach Erwerb der Zusatzbezeichnung)
  • dem Antrag beizufügen:

Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in § 7.

Tipps für die Antragsstellung – So geht es am schnellsten

  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus!
  • Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. 
  • Wir können nur vollständige Anträge berücksichtigen. 
  • Nutzen Sie die Checkliste am Anfang des Antrags.
    Prüfen Sie damit die Vollständigkeit der Unterlagen.
  • Reichen Sie Ihren Antrag zum richtigen Zeitpunkt ein.
    • Schwerpunktpraxen: vorher
    • Substitutionsgestützte Behandlung: vorher
    • Zusatzbezeichnung: rückwirkend (maximal 12 Monate nach Abschluss)
  • Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrages bei der KVBW
  • Reichen Sie den unterschriebenen und eingescannten Antrag und die dazugehörigen Anlagen per E-Mail an zielundzukunft@kvbawue.de oder per Post ein.
  • Sehen Sie von doppelten Übermittlungen ab.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der ZuZ-Förderung besteht nicht.