ZuZ-Förderung Suchtmedizin
Wir fördern Substitutionsärzte
Ärzte, die sich an der substitutionsgestützten Behandlung opioidabhängiger Menschen beteiligen, können im Rahmen des Programms „Ziel und Zukunft (ZuZ)“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Fördergelder beantragen. Lesen Sie hier, wofür eine Förderung möglich ist und wie das Förderverfahren abläuft. Alle Fördermaßnahmen auf dieser Seite gelten in ganz Baden-Württemberg, unabhängig von ausgewiesenen Fördergebieten.
Förderung suchtmedizinischer Schwerpunktpraxen
Die KVBW unterstützt ihre Mitglieder dabei, ihre Praxis speziell auf die substitutionsgestützte Behandlung opioidabhängiger Menschen auszurichten. Einen finanziellen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro für praxisorganisatorische Maßnahmen erhalten Ärzte, die Substitutionspatienten in größerer Zahl übernehmen, beispielsweise weil eine Praxis in der Umgebung geschlossen hat.
Antragsformular ZuZ suchtmedizinische Schwerpunktpraxis
Förderung substitutionsgestützte Behandlung
Sie möchten erstmalig oder nach länger als einem Jahr wieder an der Substitutionsversorgung teilnehmen? Wir unterstützen Sie finanziell bei der für die Substitutionsversorgung notwendige Grundausstattung Ihrer Praxis, z. B. einem Warteraum. Lesen Sie mehr zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung.
Antragsformular ZuZ substitutionsgestützte Behandlung
Antrag auf Gewährung der Förderung von substitutionsgestützter Behandlung
Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“
Sie möchten eine Förderung für die Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ oder „Fachkunde Suchtmedizin“ erwerben? Lesen Sie hier mehr zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung.
Antragsformular ZuZ Erwerb Zusatzbezeichnung
Antrag Förderung Erwerb Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“
Tipps für die Antragsstellung – So geht es am schnellsten
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus!
- Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Wir können nur vollständige Anträge berücksichtigen.
- Nutzen Sie die Checkliste am Anfang des Antrags.
Prüfen Sie damit die Vollständigkeit der Unterlagen. - Reichen Sie Ihren Antrag zum richtigen Zeitpunkt ein.
- Schwerpunktpraxen: vorher
- Substitutionsgestützte Behandlung: vorher
- Zusatzbezeichnung: rückwirkend (maximal 12 Monate nach Abschluss)
- Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrages bei der KVBW.
- Reichen Sie den unterschriebenen und eingescannten Antrag und die dazugehörigen Anlagen per E-Mail an zielundzukunft@kvbawue.de oder per Post ein.
- Sehen Sie von doppelten Übermittlungen ab.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der ZuZ-Förderung besteht nicht.