Persönliche Leistungserbringung

Delegation und Vertretungsfahrplan

Bei einer vertragsärztlichen- oder vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit gilt das Prinzip der persönlichen Leistungs­erbringung. Sie steht dafür, dass Sie als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut Ihre ärztliche Leistung aufgrund einer besonderen Vertrauensbeziehung zum Patienten erbringen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei Abwesenheit, etwa wegen Krankheit oder Urlaub, einen Vertreter organisieren.

Persönliche Leistungserbringung bedeutet jedoch nicht, dass Sie jede Leistung höchstpersönlich erbringen müssen. Lesen Sie hier, welche Szenarien möglich sind. 

Delegation

Sie können im Praxisalltag einzelne Leistungen delegieren, wenn

  • kein Arztvorbehalt besteht,
  • die Leistung durch den Arzt angeordnet wurde, 
  • das nicht ärztliche Personal fachlich zur Durchführung dieser Leistung geeignet ist,
  • der Arzt die Leistungserbringung stichprobenartig überwacht.

Vertretung und Unterstützung

Wenn Sie Ihren Versorgungsauftrag nicht vollständig erfüllen können, stehen Ihnen die folgenden Optionen zur Verfügung. Lesen Sie auf den entsprechenden Seiten alles Wichtige zu den einzelnen Vertretungsmöglichkeiten.

Bitte prüfen Sie bei freiberuflich tätigen Vertretern, ob sozialversicherungsrechtlich nicht doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Hintergrund ist die Prüfbefugnis der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Lassen Sie sich unbedingt vorher fach­kundig (Rechtsanwalt, Steuerberater) beraten, um zu klären, ob Ihre Praxisvertretung im konkreten Fall sozialversicherungspflichtig ist.

Vertretungsfahrplan

Hier haben wir Ihnen auf einen Blick die verschiedenen Möglichkeiten in einem PDF zum Download (Grafik anklicken) aufgelistet. 

Ärzte mit ausländischen Abschlüssen und Berufserlaubnis ohne Anerkennung der Approbation in Deutschland können nur delegierbare Leistungen übernehmen.