ADHS/ADS
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS/ADS gemäß §73c SGB V, gilt für die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft
Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS/ADS gemäß §73c SGB V, gilt für die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft