ADHS/ADS
§140a-Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung
Die Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung ist eine der häufigsten Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Die KVBW bietet betroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine koordinierte und qualitätsgesicherte Diagnostik und Therapie im Rahmen eines speziellen Vertrages.
- Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendärzte
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche
- Psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen
arbeiten eng zusammen, um die betroffenen Familien nach den neuesten wissenschaftlichen Leitlinien zielgerichtet zu versorgen. Für alle Berufsgruppen gelten spezifische Anforderungen an Zusatzausbildungen, themenbezogene Fortbildung und spezieller Erfahrung mit ADHS-Patienten (vgl. ADHS/ADS-Vertrag).
Der Facharzt oder Psychotherapeut, der die Behandlung im Rahmen des AD(H)S-Vertrages beginnt, ist fester Ansprechpartner und Koordinator für die gesamte Behandlung. Dieses besondere Programm beinhaltet die komplette Diagnostik und Therapie.
Patienten im Alter von vier bis 20 Jahren, bei denen bereits AD(H)S diagnostiziert wurde oder der Verdacht auf AD(H)S besteht, können teilnehmen, wenn Sie bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen (BKK) versichert sind (siehe untenstehende Kassenliste).
AD(H)S-Vertrag
Kassenliste
Patiententeilnahmeerklärung und -information
- Teilnahmeerklärung Versicherte | ADHS-Vertrag BKK LV Süd (Anlage 6a)
- Patienteninformation Datenschutz | ADHS-Vertrag BKK LV Süd (Anlage 6b)
- Versicherteninformation | ADHS-Vertrag BKK LV Süd (Anlage 6c)
- Teilnahmeerklärung Versicherte | ADHS-Vertrag GWQ ServicePlus AG (Anlage 6a)
- Patienteninformation Datenschutz | ADHS-Vertrag GWQ ServicePlus AG (Anlage 6b)
- Versicherteninformation | ADHS-Vertrag GWQ ServicePlus AG (Anlage 6c)
Teilnehmende Ärzte und Psychotherapeuten
Praxisinformation
Versicherteneinschreibung – elektronische Datenübermittlung
Sie können nun die Versicherteneinschreibedaten elektronisch über den Vertragsmanager im Mitgliederportal an die Krankenkassen übermitteln.
Momentan ist dies für die folgenden Verträge möglich:
- AD(H)S-Vertrag (verpflichtend seit 1. Januar 2025)
- Diabetes-Vertrages der BKK VAG (verpflichtend ab 1. April 2025)
- Hypertonie-Vertrages der BKK VAG (verpflichtend ab 1. April 2025)
Nähere Informationen und eine Anleitung zum Vertragsmanager finden Sie in unserer Praxisinformation.