ADHS/ADS
§73c-Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung
Die Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts)-Störung ist eine der häufigsten Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Die KVBW bietet betroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine koordinierte und qualitätsgesicherte Diagnostik und Therapie durch speziell ausgebildete AD(H)S-Teams.
- Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendärzte
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen
arbeiten in Teams eng zusammen, um die betroffenen Familien nach den neuesten wissenschaftlichen Leitlinien zielgerichtet zu versorgen. Für alle Berufsgruppen gelten spezifische Anforderungen an Zusatzausbildungen, themenbezogene Fortbildung und spezieller Erfahrung mit ADHS-Patienten (vgl. ADHS/ADS-Vertrag).
Der Facharzt oder Psychotherapeut des AD(H)S-Teams, der die Behandlung im Rahmen des AD(H)S-Vertrages beginnt, ist fester Ansprechpartner und Koordinator für die gesamte Behandlung, die in der Regel drei Jahre dauert. Dieses besondere Programm beinhaltet die komplette Diagnostik und Therapie.
Patienten im Alter von vier bis 17 Jahren, bei denen bereits AD(H)S diagnostiziert wurde oder der Verdacht auf AD(H)S besteht, können teilnehmen, wenn Sie bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen (BKK) versichert sind (siehe untenstehende Kassenliste).
AD(H)S-Vertrag
Kassenliste
Patiententeilnahmeerklärung und -information
- Teilnahmeerklärung Versicherte ADHS-Vertrag GWQ (Anlage 8a)
- Teilnahmeerklärung Versicherte ADHS-Vertrag BKK VAG (Anlage 8a)
- Patienteninformation Datenschutz ADHS-Vertrag BKK VAG (Anlage 8b)
- Versicherteninformation ADHS-Vertrag BKK VAG (Anlage 8c)
- Patienteninformation Datenschutz ADHS-Vertrag GWQ (Anlage 8b)