Akupunktur
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten gemäß § 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur)
Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation bei chronisch schmerzkranken Patienten nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I, Nr. 12
Gebührennummern
30790, 30791 EBM
Formulare
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Dokumentation
Hinweise zum Thema
Das Mainzer Stadienmodell der Schmerzchronifizierung (Mainz Pain Staging System (MPSS) (nach Prof. H. U. Gerbershagen)