Außerklinische Intensivpflege
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL)
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 37c Außerklinische Intensivpflege
Gebührennummern
37700, 37701, 37704, 37705, 37706, 37710, 37711, 37714, 37720 EBM
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KBV-Fortbildung für verordnende Hausärzte
Verordnende Hausärzte, die bei der Antragstellung zur außerklinischen Intensivpflege noch nicht über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten verfügen, können diese (innerhalb von sechs Monaten ab Antragstellung) durch die Teilnahme an CME-Fortbildungen der KBV erlangen und dann der KV nachweisen. Die Fortbildungen sind im Fortbildungsportal der KBV verfügbar.
Hinweise zum Thema
Neue Formulare
Für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege sowie für Erhebung und Behandlungsplan gibt es seit 1. Januar 2023 neue Formulare:
- Formular 62A – Potenzialerhebung
- Formular 62B – Verordnung
- Formular 62C – Behandlungsplan
Weitere Hinweise zum Thema
Ärzte mit AKI-Genehmigung finden
In der Arztsuche der KVBW finden Sie Vertragsärzte in Baden-Württemberg, die über eine Genehmigung im Bereich außerklinische Intensivpflege verfügen. In der Arztsuche von gesund.bund.de finden Sie bundesweit alle Ärzte (z. B. auch Privatärzte) mit einer Genehmigung in diesem Bereich.