HIV-Präexpositionsprophylaxe
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß § 20j SGB V
Gebührennummern
01920, 01921, 01922 EBM
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