Mädchensprechstunde M1 (MSS1) Vertrag (BKK LV Bayern und BVF)
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlage
Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte e. V. und der AG Vertragskoordinierung
Der Vertrag ist zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten, Frauenärzte können seit dem 1. August 2024 schriftlich ihre Teilnahme erklären. Die Einschreibung der Patientinnen ist ab dem 1. Oktober 2024 möglich, sodass ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Leistungen erbracht und abgerechnet werden können.
Teilnehmende Krankenkassen
Gebührennummern
81330, 81331, 81332
Online-Antragsservice
Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie ab sofort unseren neuen Online-Antragsservice. Für (noch) Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung.
Jetzt Antrag stellen!