Mädchensprechstunde M1 (MSS1) Vertrag (BKK LV Bayern und BVF)
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlage
Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte e. V. und der AG Vertragskoordinierung
Teilnehmende Krankenkassen
Gebührennummern
81330, 81331, 81332
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