Mädchensprechstunde M1 (MSS1) Vertrag (BKK LV Bayern und BVF)

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlage

Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte e. V. und der AG Vertragskoordinierung

Der Vertrag ist zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten, Frauenärzte können ab dem 1. August 2024 schriftlich ihre Teilnahme erklären. Die Einschreibung der Patientinnen ist ab dem 1. Oktober 2024 möglich, sodass ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Leistungen erbracht und abgerechnet werden können.

Gebührennummern

81330, 81331, 81332

Online-Antragsservice

Sie sind bereits Mitglied der KVBW? Dann nutzen Sie ab sofort unseren neuen Online-Antragsservice. Für (noch) Nicht-Mitglieder steht als Alternative unser PDF-Antragsformular zur Verfügung.

Jetzt Antrag stellen!​​​​​​​