Mädchensprechstunde M1 (MSS1) Vertrag (BKK LV Bayern und BVF)

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlage

Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte e. V. und der AG Vertragskoordinierung

Der Vertrag ist zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten, Frauenärzte können seit dem 1. August 2024 schriftlich ihre Teilnahme erklären. Die Einschreibung der Patientinnen ist ab dem 1. Oktober 2024 möglich, sodass ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Leistungen erbracht und abgerechnet werden können.

Gebührennummern

81330, 81331, 81332

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