Mädchensprechstunde M1

Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V

Der Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung (vertreten durch die KBV) ist zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten.

Frauenärzte können seit dem 1. August 2024 schriftlich ihre Teilnahme erklären. Die Einschreibung der Patientinnen ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich, sodass ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Leistungen erbracht und abgerechnet werden können.