Trockene Makuladegeneration (tAMD) Vertrag (KKH)
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Vertrag mit der KKH über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung der trockenen Makuladegeneration nach § 140a SGB V
Gebührennummern
Hinweis: Der Wechsel von der Funduskamera auf OCT erfordert eine neue Teilnahmeerklärung.
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