Trockene Makuladegeneration (tAMD) Vertrag (KKH)

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vertrag mit der KKH über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung der trockenen Makuladegeneration nach § 140a SGB V

Hinweis: Der Wechsel von der Funduskamera auf OCT erfordert eine neue Teilnahmeerklärung.

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