tAMD (trockene Makuladegeneration)
Frühzeitige Diagnostik und Behandlung der trockenen Makuladegeneration
Die KVBW und die Kaufmännische Krankenkasse KKH haben einen Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung der trockenen Makuladegeneration nach § 140a SGB V geschlossen.
Die AMD ist die häufigste Ursache für eine erhebliche Minderung des zentralen Sehvermögens und eine Erblindung. Mit steigendem Lebensalter nimmt die Zahl der Betroffenen und Schwerstbetroffenen stetig zu.
Mit dieser Vereinbarung soll eine trockene AMD frühzeitig diagnostiziert und die Patienten rechtzeitig für Lebensstilveränderungen und die Vermeidung von Risikofaktoren sensibilisiert werden, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen. Weiter sollen Patienten mit einer feuchten AMD einer adäquaten Therapie zugeführt werden, um den Verlust des Sehvermögens soweit möglich zu verhindern.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind niedergelassene, angestellte und ermächtigte Fachärzte für Augenheilkunde. Die apparativen Voraussetzungen für die Erstellung der Abbildungsdokumentationen (OCT oder Fundusbild) müssen vorhanden sein. Die Teilnahme am Vertrag muss einmalig gegenüber der KVBW erklärt werden.
Auch die teilnahmeberechtigten Versicherten der KKH müssen einmalig eine Versichertenteilnahmeerklärung unterzeichnen, welche nach Unterzeichnung durch die Praxis an die KKH weitergeleitet werden muss.
tAMD-Vertrag KKH
- tAMD, Vertrag KKH
- tAMD, Vertrag KKH, Anlage 1 (Teilnahmekriterien und Leistungsbeschreibung)
- tAMD, Vertrag KKH, Anlage 2 (Versichertenteilnahmeerklärung mit Patienteninformation)
- tAMD-Vertrag KKH, Anlage 3 (Teilnahmeerklärung Arzt)
- tAMD, Vertrag KKH, Anlage 5 (Vergütung)
- tAMD, Vertrag KKH, Abrechnungsinformation