Blankoformularbedruckung (BFB)

Vertragsärztliche Formulare auf Sicherheitspapier

Mit einem zertifizierten Praxisverwaltungssystem und einem Laserdrucker oder einem Tintenstrahldrucker mit PTS-Zertifikat sind die Voraussetzungen gegeben, Praxis­formulare auf Blanko-Sicherheitspapier selbst auszudrucken. Die Bevorratung der benötigten Formulare in all ihren Varianten hat damit ein Ende.

Voraussetzungen

  • Praxisverwaltungssoftware mit BFB-Zertifizierung für die jeweiligen Muster (Verzeichnis Zertifizierter Software für die Blankoformularbedruckung)
  • Laserdrucker oder einem Tintenstrahldrucker mit PTS-Zertifikat (Prüfzeugnis der Papiertechnischen Stiftung zur Herstellung von Urschriften und Urkunden für den Tintenstrahldrucker)
  • Einsatz von Sicherheitspapier (Bezug über Kohlhammer-Verlag)

Sicherheitspapier bestellen

Das für die Herstellung der Blankoformulare konzipierte Sicherheitspapier mit Wasserzeichen bestellen Sie bitte über den Kohlhammer-Verlag. Die Kosten tragen die Krankenkassen. Psychotherapie-Formulare drucken Sie auf herkömmlichem weißen Papier aus.

Blankformularbedruckung − Fragen und Antworten

Bei der Blankoformularbedruckung werden Formulare mit einem Laserdrucker oder einem Tintenstrahldrucker mit Zertifikat der Papiertechnischen Stiftung (PTS) auf Sicherheitspapier gedruckt. Die Praxisverwaltungssoftware erzeugt hierbei sowohl das vorgegebene Formularlayout als auch den variablen Formularinhalt (z. B. Versichertendaten). Die Teilnahme an der BFB ist freiwillig.

  • In der Praxis können die geräuscharmen Laserdrucker und Tintenstrahldrucker für das Drucken der Formulare verwendet werden, und man kann auf die Nutzung der sehr lauten, technisch veralteten, teuren und kaum noch erhältlichen Nadeldrucker verzichten.
  • Mit dem Quartalsupdate des Praxisverwaltungssystems kommen immer aktuelle Formularversionen in Ihre Praxis. Sie müssen keine Übergangsfristen bei der Gültigkeit von Mustern mehr beachten.
  • Einige relevante Daten werden aus Sicherheitsgründen über einen zusätzlich aufgedruckten Barcode maschinenlesbar bereitgestellt. Das vereinfacht die Datenerfassung besonders bei Einsendepraxen.
  • Da es das Sicherheitspapier in DIN-A4- und DIN-A5-Größe gibt, entfällt die platzintensive Lagerung der zahlreichen herkömmlichen Muster.

Alle bundesweit einheitlichen vertragsärztlichen Formulare und Psychotherapie­formulare mit den Ausnahmen Muster 16 (Rezept) und BTM-Rezept (Betäubungsmittelrezept) können generell für das Verfahren der Blankoformular­bedruckung von der KBV zertifiziert werden. Die Softwarehäuser erhalten die notwendigen Informationen und erforderlichen Unterlagen bei der KBV.

Das Rezept (Muster 16) kann aus Sicherheitsgründen nicht im BFB-Verfahren erstellt werden. Der Originalvordruck kann aber problemlos mit dem Laser- oder Tintenstrahldrucker bedruckt werden. Das BTM-Rezept kann, u. a. weil es ein Formular mit Durchschlägen ist, nicht mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker bedruckt werden. Zum Ausfüllen können Sie entweder einen herkömmlichen Nadeldrucker nutzen oder Sie können es manuell ausfüllen.

Liste der bundesweit einheitlichen Formulare, die für die BFB freigegeben sind:

  • Muster 02 Verordnung von Krankenhausbehandlung
  • Muster 03 Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung
  • Muster 04 Verordnung einer Krankenbeförderung
  • Muster 05 Abrechnungsschein ambulante Behandlung, belegärztliche Behandlung, Abklärung somatischer Ursachen vor Aufnahme einer Psychotherapie, anerkannte Psychotherapie
  • Muster 06 Überweisungsschein
  • Muster 07 Überweisung vor Aufnahme einer Psychotherapie zur Abklärung somatischer Ursachen
  • Muster 08 Sehhilfenverordnung
  • Muster 08a Verordnung von vergrößernden Sehhilfen
  • Muster 09 Ärztliche Bescheinigung für die Gewährung von Mutterschaftsgeld bei Frühgeburten
  • Muster 10 Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung
  • Muster 10a Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften
  • Muster 11 Bericht für den medizinischen Dienst
  • Muster 12 Verordnung häuslicher Krankenpflege
  • Muster 13 Heilmittelverordnung
  • Muster 15 Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe
  • Muster 19 Notfall-/Vertretungsschein
  • Muster 20 Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Wiedereingliederungsplan)
  • Muster 21 Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Muster 22 Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie
  • Muster 25 Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V
  • Muster 26 Verordnung Soziotherapie gem. § 37a SGB V
  • Muster 27 Soziotherapeutischer Betreuungsplan gem. § 37a SGB V
  • Muster 28 Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie gem. § 37a SGB V
  • Muster 36 Empfehlung zur verhaltensbezogenen Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V
  • Muster 39 Dokumentationsvordruck für Krebsfrüherkennungsuntersuchung Frauen
  • Muster 50 Anfrage zur Zuständigkeit einer anderen Kasse
  • Muster 51 Anfrage zur Zuständigkeit eines sonstigen Kostenträgers
  • Muster 52 Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit
  • Muster 53 Anfrage zum Zusammenhang von Arbeitsunfähigkeiten
  • Muster 55 Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gem. § 62 SGB V
  • Muster 56 Verordnung Rehabilitationssport und Funktionstraining
  • Muster 61 Verordnung von medizinischer Rehabilitation
  • Muster 62A Ergebnis der Erhebung des Beatmungsentwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzials gemäß AKI-Richtlinie des G-BA
  • Muster 62B Verordnung außerklinischer Intensivpflege
    Muster 62C Behandlungsplan für außerklinische Intensivpflege
    Muster 63 Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)
  • Muster 64 Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß § 24 SGB V
  • Muster 65 Ärztliches Attest Kind
  • Muster 70 Behandlungsplan für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung gem. § 27a SGB V sowie der „Richtlinie über künstliche Befruchtung“ des Gemeinsamen Bundesausschussses für die hier genannten Ehegatten
  • Muster 70a Folge-Behandlungsplan für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung gem. § 27a SGB V sowie der „Richtlinie über künstliche Befruchtung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses für die hier genannten Ehegatten

Liste der psychotherapeutischen Formulare für die BFB
Psychotherapieformulare (ohne Barcode, kein Sicherheitspapier erforderlich):

  • PTV 1 Antrag des Versicherten auf Psychotherapie
  • PTV 2 Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten
  • PTV 11 Individuelle Patienteninformation zur Psychotherapeutischen Sprechstunde
  • PTV 12 Anzeige der Akutbehandlung oder der Beendigung einer Psychotherapie

Als Mitglied der KV Baden-Württemberg können Sie am BFB-Verfahren unter folgender Voraussetzung teilnehmen:
Die eingesetzte Praxisverwaltungssoftware und die entsprechenden Muster wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die Blanko­formular­bedruckung zertifiziert (BFB-Zertifizierung). Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Praxisverwaltungssystem alle zulässigen Muster realisiert hat. Eventuell müssen Sie weiterhin bestimmte Formulare mit dem Nadeldrucker ausfüllen. Eine parallele Nutzung der beiden Verfahren ist aber problemlos möglich.

Das Fälschen der Formulare ist durch die Verwendung von Sicherheitspapier und durch den Aufdruck eines Barcodes nahezu unmöglich. Wenn Sie Blankoformulare drucken, verwenden Sie ein speziell entwickeltes Sicherheitspapier, erkennbar an der blassrosa Farbe und dem Wasserzeichen. Zudem wird auf diverse Formulare ein Barcode aufgedruckt, mit diesem stehen eine Reihe relevanter Daten maschinenlesbar zur Verfügung. Dies führt zu erheblichen Einsparungen bei der Datenerfassung. Der Barcode erfüllt außerdem die Funktion, manipulative Änderungen am bereits erstellten Vordruckmuster zu erschweren. Im Barcode sind nur Daten gespeichert, die auch auf dem Formular lesbar aufgedruckt sind.

Der Ausdruck der BFB-Formulare ist nur mit Laser- oder Tintenstrahldrucker mit schwarzer Farbe zulässig, da nur diese dokumentenechte Ausdrucke erzeugen können und auf Dauer den Barcode in der notwendigen Qualität ausdrucken. Wegen der Dokumentenechtheit gilt für Tintenstrahldrucker laut Bundesmantelvertrag, dass der Druckerhersteller ein Prüfzeugnis der Papiertechnischen Stiftung (PTS) zur Herstellung von Urschriften von Urkunden für den Tintenstrahldrucker zur Verfügung stellen muss.

Die Wahl des Druckertyps ist abhängig von der Art der Praxisorganisation. Möchten Sie Formulare im DIN A4- und DIN A5-Format und zusätzlich den Rezeptvordruck bedrucken, benötigen Sie idealerweise einen Mehrschachtdrucker (evtl. mit einem abschließbaren Fach für Rezepte). Ein weiterer Schacht kann beispielsweise auch noch mit weißem Papier für Arztbriefe, Atteste, Bescheinigungen etc. gefüllt werden.

Generell sind aber auch Laser- oder Tintenstrahldrucker mit nur einem Schacht zulässig, dieser kann dann je nach Bedarf, abhängig von dem zu druckenden Dokument, mit der erforderlichen Papierart befüllt werden. Die Wahl des Druckers erfolgt am besten in Absprache mit Ihrem Softwarehaus.

Sie können das Sicherheitspapier – wie die herkömmlichen Muster – über den Formularversand des Kohlhammer-Verlages in Stuttgart bestellen. Die Kosten für das Sicherheitspapier werden von den Krankenkassen getragen.

Das Sicherheitspapier darf nur im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit zum Einsatz kommen, das bedeutet, dass es nur für die Bedruckung der GKV-Formulare (vertragsärztlichen Formulare) verwendet werden kann. Es ist nicht zulässig, dass das Sicherheitspapier für Arztbriefe, Privatrezepte oder ähnliches genutzt wird.

Das Sicherheitspapier gibt es in den Größen DIN A5 und DIN A4. Alle Formulare werden in diesen Formaten analog zu den Originalformularen abgebildet. Durchschläge oder Rückseiten werden als Zweit- oder Dritt- etc. -Ausdruck reproduziert.

Nicht für alle Formulare, die in einer psychotherapeutischen Praxis vorgehalten werden müssen, ist eine Blankoformularbedruckung möglich. Vordrucke können über den gewohnten Bezugsweg (Druckerei Kohlhammer) bezogen werden. Die psychotherapeutischen Formulare PTV 1, PTV 2, PTV 11 und PTV 12 können Sie per Blankoformularbedruckung erzeugen. Sie werden auf neutrales weißes Papier gedruckt (kein Sicherheitspapier erforderlich).

Wenn in einer psychotherapeutischen Praxis beispielsweise das Muster 7 (Überweisung – Vor Aufnahme einer Psychotherapie zur Abklärung somatischer Ursachen) mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker ausgestellt wird, so muss das Formular auf Sicherheitspapier im DIN A5-Format gedruckt werden.

Für die Bedruckung der BFB-Formulare darf ausschließlich schwarze Farbe verwendet werden. Jede zertifizierte Software hat auch eine so genannte KBV-Prüfnummer. Diese Prüfnummer muss am unteren rechten Formularrand aufgedruckt sein. Verschiedene Formulare werden mit einem Barcode versehen, der Barcode enthält nur die auf dem Formular lesbaren Daten.

Mit den KBV-Quartals­updates werden die Softwarehäuser rechtzeitig über Änderungen bezüglich Inhalt und Aussehen der Formulare informiert. Die Softwarehäuser sind verpflichtet, Ihnen rechtzeitig veröffentlichte Änderungen an den Formularen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Sie können also immer davon ausgehen, dass Sie die aktuell gültigen Formulare mit der Blanko­formular­bedruckungs­software erzeugen können.

Für Sie als Mitglied der KV Baden-Württemberg entstehen KV-seitig keine Kosten. Ob Ihnen von Ihrem Softwarehaus Kosten berechnet werden, ist abhängig von der individuellen Vertragssituation mit Ihrem Systemhaus.