Telematikinfrastruktur (TI) & E-Health

Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht Ärzten, Psychotherapeuten und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen wie Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen einen schnellen und sicheren Datenaustausch über eine Vernetzung von IT-Systemen. Die TI schafft die Basis für digitale Anwendungen wie elektronische Patientenakte, Notfalldaten­management und Medikationsplan. Wichtige medizinische Informationen werden damit leichter verfügbar.

Übersicht: Schrittweiser Ausbau der TI-Anwendungen

Der Ausbau der Telematikinfrastruktur wird weiter vorangetrieben; neue TI-Fach­anwendungen kommen in regelmäßigen Abständen hinzu. Welche Anwendungen für Vertragsärzte und -psychotherapeuten eingeführt werden, sehen Sie auf unserer Überblickseite:

TI-Installation – wie viel Geld steht mir zu?

Welche Erstattungsbeträge Sie konkret bekommen, hängt nach der seit dem 1. Juli 2023 gültigen Neuregelung davon ab, wie viele Ärzte/Psycho­therapeuten in Ihrer Praxis arbeiten, zu welchem Zeitpunkt die Erstausstattung in der Praxis stattgefunden hat und ob bereits ein Konnektortausch durchgeführt worden ist. Alle Euro-Beträge zu den jeweiligen TI-Finanzierungspauschalen finden Sie übersichtlich aufgelistet unter:

Voraussetzungen: Komponenten und Dienste

Voraussetzung für die Anbindung an die TI sowie Anspruchsgrundlage für die Auszahlung der TI-Finanzierungspauschalen ist die technische Ausstattung Ihrer Praxis mit den folgenden Komponenten und Diensten:

  • Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst (ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors)
    Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor – ähnlich einem DSL-Router, allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Erhältlich sind inzwischen drei Konnektoren-Modelle. Wenden Sie sich für die Bestellung an Ihren Systembetreuer. Zusätzlich wird ein spezieller VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Netzzugang bereitstellt – benötigt. Auch diese Dienste müssen zertifiziert werden und finden sich in der Zulassungsliste der gematik.
     
  • eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
    Die neuen E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um die elektronische Gesund­heits­karte (eGK) einzulesen und deren Online-Anwendungen zu nutzen. Bei Haus- und Pflegeheimbesuchen nutzen Sie ein mobiles Lesegerät, das im Offline-Betrieb arbeitet (kein VSDM!).
     
  • elektronischer Heilberufsausweis
    HBA Smartcard oder eID mit gematik-Zulassung (für Ärzte)
     
  • elektronischer Praxisausweis/Institutionsausweis
    SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID mit gematik-Zulassung (für Vertragsarztarztpraxen)
    Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Identifikation, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Diese sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B) wird in das Kartenterminal gesteckt. Sie ist zwingend für die TI-Praxis­installation erforderlich. Bestellen Sie die SMC-B deshalb rechtzeitig bei einem zertifizierten Kartenhersteller: Was Sie zum Praxisausweis (SMC-B) wissen müssen »

Voraussetzungen: Fachanwendungen

Voraussetzung für die volle Auszahlung der entsprechenden TI-Pauschale sind folgende TI-Fachanwendungen (in der aktuell gültigen Version), die Sie über Ihr Praxisverwaltungsprogramm nutzen können:

  1. Notfalldatenmanagement (NFDM)* und elektronischer Medikationsplan (eMP)*
  2. elektronische Patientenakte (ePA)
  3. Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  4. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)* –
    Nachweispflicht ab dem 4. Quartal 2023
  5. elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
    Nachweispflicht seit dem 1. März 2024
  6. elektronische Verordnungen (eRezept)* –
    Nachweispflicht seit dem 1. Januar 2024
  7. Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)*
    → für TI-Anbindung erforderliche Konnektorversion: 4.x oder höher (ab Q4/2023)

* Für die mit * gekennzeichneten Anwendungen gelten Ausnahmeregelungen für bestimmte Fachgruppen (siehe unten).

Übersicht: TI-Pauschalen, Auszahlung, Sanktionen

Erstattung der TI-Pauschalen

Nach der seit 1. Juli 2023 geltenden Neuregelung der TI-Finanzierung erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale anstelle der Kosten­erstattung für einzelne TI-Komponenten. Die Auszahlung werden wir jedoch weiterhin quartalsweise mit Ihrer Schlusszahlung automatisch und unbürokratisch zum Ende des jeweiligen Quartals vornehmen. Die Kosten für den TI-Anschluss übernehmen die Krankenkassen.

Sicherheit, Haftung, Datenschutz

In einem Informationsblatt zu Datenschutz und Haftung stellt die gematik klar, dass eine Haftung des Arztes oder Psychotherapeuten ausscheidet, sofern die zugelassenen TI-Komponenten vorschriftsgemäß verwendet, aufgestellt und betrieben werden.

Konnektor-Installation: Reihenbetrieb vs. Parallelbetrieb

Die Installation des Konnektors ist im Reihenbetrieb oder im Parallelbetrieb möglich. Beide Varianten sind bei fachgerechtem Anschluss und Betrieb sicher. Um für mehr Klarheit zu sorgen, hat die KBV eine Praxisinformation erstellt, die beide Varianten vorstellt und die Unterschiede erläutert.

Installationsprotokoll

Lassen Sie sich vom Techniker ein Abnahmeprotokoll aushändigen, damit Sie die Ausführung der Installation nachvollziehen und vom IT-Dienstleister dokumentieren lassen können. Sofern Ihr Anbieter kein Installationsprotokoll zur Verfügung stellt, können Sie dazu das Muster-Installationsprotokoll der gematik nutzen.

TI-Hardwarekomponenten richtig entsorgen

Die TI-Komponenten (Konnektor oder E-Health-Kartenterminal) müssen im Regelfall über die sichere Lieferkette an den Vertragspartner zurückgesendet werden. Der Handel mit gebrauchten TI-Komponenten ist nicht zulässig.

Um einen Konnektor oder ein E-Health-Kartenterminal sachgemäß zu entsorgen oder auszutauschen – z. B. weil die Gültigkeitsdauer des Geräts abgelaufen ist –, empfiehlt die gematik folgende Schritte:

  • Konnektor
    Der Konnektor muss deregistriert und auf Werkseinstellungen zurückgestellt werden, wenn dieser dauerhaft außer Betrieb genommen wird.
  • E-Health-Kartenterminal
    Bei der Außerbetriebnahme von E-Health-Kartenterminals muss die Gerätekarte (gSMC-KT) entnommen werden. Ist die Karte noch gültig, kann sie in einem anderen Kartenterminal weiterverwendet werden. Andernfalls ist es notwendig, die Karte zu zerstören. Zudem müssen die gespeicherten Pairing-Informationen im Kartenterminal gelöscht werden. Das gilt auch für die Konfiguration des angebundenen Konnektors, sofern dieser weiterverwendet wird. Außerdem sollte der temporäre Speicher (Patientendaten im Cache-Speicher) gelöscht bzw. manuell geleert oder das Gerät auf Werkseinstellung zurücksetzt werden.

Sowohl Konnektor als auch E-Health-Kartenterminals dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Die weitere, korrekte Vorgehensweise zur Außerbetriebnahme und Entsorgung von TI-Komponenten – oder zur Rücksendung – können Praxen bei ihrem Anbieter/Vertragspartner erfragen oder im Produkthandbuch des Konnektors/Kartenterminals bzw. den AGBs ihres Vertrages nachlesen.

Um Ihre abgelaufene, gestohlene oder aufgrund von Praxisaufgabe nicht mehr benötigte SMC-B vor Missbrauch durch Dritte zu schützen, empfehlen wir Ihnen, die Karte zu sperren. Die Sperrung der Karten können Sie im Kundenportal Ihres Anbieters (D-Trust, Medisign, T-Systems) vornehmen. Zerkleinern Sie die Karte zum Beispiel mit einem geeigneten Aktenvernichter. Alternativ können Sie die Karte zerschneiden. Achten Sie dabei darauf, insbesondere den Chip und die lesbaren Daten unkenntlich zu machen.

Bei Diebstahl oder Verlust des eHBAs wenden Sie sich bitte umgehend an die Sperrhotline Ihres Kartenanbieters (D-Trust, Medisign, T-Systems, SHC Stolle & Heinz Consultants).

So bringt die Telematik-Infrastruktur echte Vorteile

Das Sichere Netz der KVen (SNK) ist an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Nach der TI-Anbindung Ihrer Praxis erreichen Sie daher über den TI-Konnektor die KV-Anwendungen im SNK wie z. B. die Online-Abrechnung. Über die TI haben Sie direkten Zugang zum Mitgliederportal der KVBW über folgenden Link: www.portal.kvbw.kv-safenet.de.

Unser Tipp: Testen Sie das bei der Installation gleich mit dem Techniker vor Ort.

Wesentliche Punkte des E-Health-Gesetzes & TI-Anwendungen:

Weiterführende Informationen auf der KBV-Homepage:

  • KBV: E-Health-Gesetz (wesentliche Punkte und Fristen zum Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen)
  • KBV: Telematikinfrastruktur (Themenseite zur TI mit ausführlichen Hintergrundinformationen und FAQ)
  • KBV: Videosprechstunde (Themenseite mit Informationen zu den technischen Anforderungen und einer Übersicht der zertifizierten Videodienstanbieter sowie zur Vergütung)