Antragsservice digital

Anträge im Mitgliederportal stellen

Sie sind bereits zugelassen und Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg? Dann können Sie einige Anträge genehmigungspflichtiger Leistungen schnell und komfortabel online über unser Mitgliederportal einreichen. Seit Ende 2023 steht Mitgliedern der KVBW der Online-Antragsservice zur Verfügung.

Welche Anträge bereits online im Mitgliederportal verfügbar sind, erkennen Sie auf der Seite „genehmigungspflichtige Leistungen“ am roten Tür-Icon hinter der jeweiligen Leistung. Die neuen Onlineanträge erhalten einen roten Stern, auf dem „neu“ steht. 

Online Antrag stellen: Was müssen Sie tun?

  • Loggen Sie sich im Mitgliederportal der KVBW ein.
  • In der Kategorie „Praxisorganisation“ finden Sie den Antragsservice unter „Anträge stellen (Antragsservice)“.
  • Klicken Sie auf „Neuen Antrag stellen“. 
  • Wählen Sie den Antrag für die gewünschte Leistung aus.
  • Folgen Sie nun den genauen Anweisungen im jeweiligen Antrag. 

Wenn Sie einen digitalen Antrag eingereicht haben, erhalten Sie den Bescheid ebenfalls digital über das Mitgliederportal, sofern Sie das möchten und angekreuzt haben. Sie können außerdem Ihre eingereichten oder zwischengespeicherten Anträge verwalten. Und: Sie erhalten im Antragsservice im Mitgliederportal einen schnellen Überblick über die von Ihnen abgeschlossenen sowie noch in Bearbeitung befindlichen Anträge.

Welche Vorteile hat das neue Angebot für Sie als Mitglied?

  • Bereits vorausgefüllte Felder: Stammdaten, die im Landesarztregister hinterlegt sind, werden automatisch in die Felder eingetragen  (z. B. Praxisname, BSNR, Name des Arztes, LANR). Das Ausfüllen der Anträge wird so vereinfacht und beschleunigt. 
  • Auf Sie zugeschnittene Anträge: Sie müssen sich nicht mehr durch sämtliche Aspekte der Anträge durcharbeiten, um die für Sie fachlich relevanten Aspekte zu finden. Der digitale Antrag passt seine Abfragen Ihrem Fachgebiet oder dem beantragten Leistungsumfang an.
  • Einfaches Hochladen von Nachweisen: Die benötigten Nachweise (z. B. Zeugnisse) können Sie einfach hochladen. Wenn die Nachweise der KVBW schon vorliegen, können Sie sich diesen Aufwand ersparen.
  • Freigabemöglichkeit für Mitglieder mit Angestellten: Als Angestellter können Sie Ihren Antrag selbst über Ihren Mitgliederportalzugang ausfüllen und anschließend Ihrem Vorgesetzten zur Freigabe übertragen, damit dieser, nach Durchsicht, Ihren Antrag über das Portal bei der KVBW einreicht. 
  • Nachhaltigkeit: Eine digitale Antragsstellung verringert den Papierverbrauch vonseiten des Mitglieds. Aber auch Druckkosten sowie Porto für das Versenden der Anträge und Dokumente werden minimiert.

Anträge stellen auf dem gewohnten Weg ist weiterhin möglich

Alle genehmigungspflichtigen Leistungen können Sie auch weiterhin in Papierform beantragen. Wer noch nicht zugelassen ist und noch kein Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ist, stellt seine Anträge ebenfalls in Papierform.