Mitgliederrückmeldung (MRM)

Korrekturhinweise zu Ihrer Abrechnung digital bearbeiten

Sie erhalten durch die Mitgliederrückmeldung (MRM) eine schnelle und übersichtliche Rückmeldung über Abrechnungsfehler, können diese direkt korrigieren und vermeiden so sachlich-rechnerische Berichtigungen Ihrer Abrechnung. Das bedeutet eine erhebliche Zeitersparnis im Praxisalltag. Unser MRM-Tool im Mitgliederportal löst die Information zur Gesamt-Abrechnung auf Papier ab.

So registrieren Sie sich für die digitale Mitgliederrückmeldung (MRM)

Papier oder digital? Sie haben die Wahl! Sie wollen teilnehmen? Dafür müssen Sie sich einmalig registrieren. Nächster Stichtag ist Montag, 31. März 2025. Praxen, die sich bis dahin für die digitale Mitglieder­rück­­meldung (Information zur Gesamt­abrechnung) anmelden, bekommen ab dem Abrechnungs­quartal 1/2025 die Zugriffsberechtigung.

So funktioniert die Mitgliederrückmeldung (MRM)

Schritt 1
Sie reichen Ihre Quartalsabrechnung ein.
Schritt 2
Es erfolgt die Prüfung durch das Regelwerk der KVBW.
Schritt 3
Wir teilen Ihnen Unstimmigkeiten im Mitgliederportal mit.
Schritt 4
Sie berichtigen die Fälle online bzw. laden ergänzende Unterlagen hoch.
Schritt 5
Korrekte und vollständige Abrechnung ⇒ weniger Streichungen ⇒ mehr Honorar!

Wie wird geprüft?

Unser IT-gestütztes Regelwerk deckt Unstimmigkeiten in Ihrem Abrechnungsdatensatz auf und erstellt eine Übersicht mit Korrekturhinweisen. So können Sie alle drohenden Streichungen patientenbezogen nachvollziehen, Abrechnungsfehler rechtzeitig und komfortabel korrigieren und ergänzende Unterlagen hochladen.

Beispiele für korrekturfähige Fehler

  • falsche Scheinart (Scheinuntergruppe)
  • fehlende bzw. fehlerhafte Gebührenordnungsposition (GOP)
  • ungültige Gebührenordnungsposition (Zahlendreher, Pseudo-GOP etc.)
  • fehlende bzw. fehlerhafte ICD 10 (Diagnoseschlüssel)
  • fehlende bzw. fehlerhafte OPS (Codes für ambulante Operationen)
  • LANR-Kennzeichnung fehlerhaft
  • BSNR/NBSNR-Kennzeichnung fehlerhaft
  • Sachkosten und dazu eingereichte Unterlagen stimmen nicht überein
  • fehlende bzw. fehlerhafte Uhrzeitangabe

Beispiel für eine digitale Mitgliederrückmeldung

FAQ Mitgliederrückmeldung – Fragen und Antworten

Aktuell steht das MRM-Tool Mitgliedern der KVBW zur Verfügung. Aus Kapazitätsgründen starten wir für das Abrechnungsquartal 4/2024 mit den Hausarztpraxen. Ab Quartal 1/2025 ist die Mitgliederrückmeldung dann als Wahloption für alle interessierten Praxen verfügbar. Wir arbeiten daran, auch medizinischen Fachangestellten (MFA) einen eigenen Zugang zu ermöglichen. Dies wird zukünftig über eine Praxiskennung erfolgen.

Wenn Sie Ihre „Information zur Gesamtabrechnung” digital über unser Mitgliederportal einsehen und bearbeiten möchten, müssen Sie zunächst Ihre Praxis als MRM-Praxis registrieren. Erst, wenn im System hinterlegt ist, dass Sie Ihre Korrekturen online statt per Fax bei uns einreichen wollen, schalten wir das Modul Mitgliederrückmeldung (MRM) für Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) frei.

Wenn eine Rückmeldung zu Ihrer Quartalsabrechnung bereitsteht, informieren wir Sie im Nachrichtencenter im Mitgliederportal. Über den Link in dieser Nachricht gelangen Sie zum MRM-Tool, um Ihre Daten einsehen und bearbeiten zu können. Sofern Sie die E-Mail-Benachrichtigung im Nachrichtencenter aktiviert haben, erhalten Sie zusätzlich eine E-Mail. 

Sobald eine Mitgliederrückmeldung (MRM) für Sie erstellt wurde, erhalten Sie eine Nachricht im Nachrichtencenter. Von dort gelangen Sie per Klick direkt zur Online-Bearbeitung Ihrer Fälle.

Hinweis: Diese Funktion existiert für Ihre Praxis erst, nachdem Sie sich mit Ihrer Betriebsstättennummer (BSNR) für die digitale Mitglieder­rück­meldung (MRM) registriert haben. Ab diesem Zeitpunkt bekommen Sie die sachlich-rechnerische Korrektur zu Ihrer Quartalsabrechnung digital statt in Papierform.

Es wird automatisch zwischengespeichert, sodass Sie die Bearbeitung jederzeit ohne Datenverlust pausieren und später an dieser Stelle fortfahren können.

Achtung: Das „Einreichen“ ist nur einmalig möglich. Wenn Sie die blaue Schaltfläche zur Einreichung drücken, erscheint eine Warnmeldung, damit Sie die Daten nicht unabsichtlich abschicken, bevor Sie alle Patienten fertig bearbeitet haben.

Es ist keine Einreichung der MRM nötig. Sie können die Anwendung einfach schließen. Wenn Sie uns hierzu benachrichtigen möchten, drücken Sie gerne die blaue Schaltfläche „Abschließen“.

Sie können uns Ihren Änderungswunsch über die Kommentarfunktion mitteilen und ergänzende Informationen über „Dokumente anhängen“ hochladen.

Ja, Sie können die Ziffern/ICD-Codes auch direkt eintragen.

Wir arbeiten an einer solchen Möglichkeit, können Sie Ihnen derzeit allerdings noch nicht anbieten. Wir informieren Sie, sobald die „Export“-Funktion verfügbar ist.

Melden Sie sich wie gewohnt am Mitgliederportal an. Rufen Sie das Nachrichtencenter auf (Briefsymbol rechts oben in der Ecke). In der Spalte links sehen Sie, ob die E-Mail-Benachrichtigung aktiv oder nicht aktiv ist. Per Klick öffnen Sie ein Pop-up-Fenster, wo Sie die Funktion aktivieren und Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen können.

Über die Auswahl der entsprechenden Schlagworte können Sie die Benachrichtigung auf Ihre Bedürfnisse einstellen, sodass Sie nur dann eine E-Mail bekommen, wenn das jeweilige Thema für Sie hohe Relevanz hat.

Wenn Sie diesen E-Mail-Benachrichtigungs­­service nutzen, erhalten Sie täglich eine automatische E-Mail, falls neue Nachrichten im Nachrichtencenter im Mitgliederportal eingegangen sind. Die Benach­richtigung erfolgt jeweils gesammelt, um 6 Uhr per E-Mail für alle am Vortag eingegangenen neuen Nachrichten.

Hinweis: Die E-Mail-Adresse, die Sie zum Zwecke der E-Mail-Benachrichtigung im Nachrichtencenter angeben, wird nicht im Arztregister gespeichert und von der KVBW auch nicht für andere Zwecke verwendet.