RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab – wann erlebt ein Kind seine „erste“ RSV-Saison?

Erweiterter Anspruch für gesunde Säuglinge, die vor April 2024 geboren sind

Gesunde Säuglinge im ersten Lebensjahr, die vor dem 1. April 2024 geboren sind, können jetzt nach Konkretisierung durch den Hersteller zulassungskonform mit Beyfortus® (Nirsevimab) zulasten der GKV versorgt werden. Voraussetzung ist, dass sie bezüglich der Exposition ihre erste RSV-Saison erleben, auch wenn sie sich rein kalendarisch in der zweiten RSV-Saison befinden.

Vorrangig geht es um Kinder, die im Februar oder März 2024 geboren sind und die mit hoher Wahrscheinlichkeit noch keine RSV-Infektion durchgemacht haben. Für die Beurteilung der RSV-Exposition kann es eine Rolle spielen, ob Geschwisterkinder oder weitere Lebensumstände zu einem Kontakt mit RS-Viren beigetragen haben können.

Bitte beachten Sie
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können einzelne Krankenkassen an abweichenden Regelungen festhalten. Zur Bestätigung, dass die RSV-Prophylaxe bei der oben genannten Gruppe von Säuglingen als GKV-Leistung erbracht werden kann, empfehlen wir daher eine vorherige Abstimmung mit der jeweiligen Krankenkasse zur Kostenübernahme.

Medizinischer Hintergrund (STIKO-Empfehlung)

Innerhalb des ersten Lebensjahres haben 50–70 Prozent der Säuglinge mindestens eine RSV-Infektion durchgemacht (etwa zwei Prozent müssen hospitalisiert werden). Wenn RSV-naive Kinder in die zweite RSV-Saison hineinwachsen, kann eine RSV-Infektion in dieser zweiten Saison genauso schwerwiegend verlaufen wie für die jüngeren Kinder in ihrer ersten durchlebten RSV-Saison, und zwar umso schwerwiegender, je jünger sie sind.

Kriterien wie das aktuelle Lebensalter oder weitere Lebensumstände können somit in die Entscheidungsfindung für oder gegen eine RSV-Prophylaxe einbezogen werden.

Bitte beachten Sie
Bei Säuglingen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, ist eine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus® nicht erforderlich.

Verordnungsweg

Es gilt weiterhin, dass für anspruchsberechtigte gesunde Säuglinge ein eRezept auf Namen des Patienten zulasten der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt wird (kein Sprechstundenbedarf). Weiterhin gilt auch die Verordnungsfähigkeit von Beyfortus® zulasten der GKV für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr mit Indikation (z. B. bronchopulmonale Dysplasie, Herzfehler, Trisomie). Auch hier wird ein eRezept auf Namen des Patienten ausgestellt.