RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab – weitere Regelungen

Achten Sie auf einen gültigen Versichertennachweis

Vorgehensweise bei Säuglingen ohne Versichertennachweis

Die Kosten für den Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus®) einschließlich der ärztlichen Leistung der Verabreichung belaufen sich auf rund 470 Euro. Aufgrund dieser hohen Kosten empfehlen wir dringend, die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus® nur dann zulasten der Krankenkasse durchzuführen, wenn ein gültiger GKV-Versicherten­nachweis für das Kind vorliegt.

Ein Versichertenverhältnis besteht eindeutig, wenn die Eltern des Kindes die eGK oder einen schriftlichen Versichertennachweis von der Krankenkasse vorlegen können. Im letzteren Fall erfolgt das Anlegen des Behandlungsscheins im Praxis­verwaltungs­system (PVS) über das sogenannte Ersatzverfahren.

Verordnung auf Namen des Patienten, auch bei Auseinzelung aus einer 5er-Packung

Aufgrund erwarteter Lieferengpässe hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgelegt, dass Beyfortus®-Packungen aus anderen Ländern (Frankreich, Spanien, USA) importiert werden können, um den steigenden Bedarf zu decken (sogenannter Versorgungsmangel nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz).

Bei der Verordnung müssen Sie dies nicht weiter berücksichtigen: Sie stellen das Rezept wie gewohnt auf Namen des Patienten unter Angabe der deutschen PZN aus. Die Apotheke gibt – je nach Verfügbarkeit – ein Präparat in deutscher oder ausländischer Aufmachung ab. Dies gilt auch dann, wenn die Apotheke aus einer 5er-Packung (USA-Ware; Dosierung 100 mg) auseinzelt. Gemäß dem Landes­apotheker­verband Baden-Württemberg wird dann der Preis der Einzelpackung abgerechnet.

Die Abgabe von Teilmengen (Auseinzelung) der US-Ware bleibt in dieser RSV-Saison nach Aussage des BMG apothekenrechtlich auch dann möglich, wenn Beyfortus® 100 mg in Einzelpackungen mit deutscher Kennzeichnung in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

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