Die Aufgaben von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Informationen in Leichter Sprache

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ist eine Gesundheits-Organisation.

Das bedeutet: 
Die Mitarbeiter von der Kassenärztlichen Vereinigung 
Baden-Württemberg
arbeiten im Bereich Gesundheit. 
Baden-Württemberg ist ein Bundesland in Deutschland. 
Die Abkürzung von der Kassenärztlichen Vereinigung 
Baden-Württemberg
ist: KVBW.

Die KVBW gehört zum öffentlichen Dienst. 
Die KVBW kümmert sich darum:
Dass es genug Ärzte und Psycho-Therapeuten
in der Nähe gibt, wo die Menschen wohnen.


Es gibt Haus-Ärzte, Fach-Ärzte
und Psycho-Therapeuten, 
die in den Arzt-Praxen vor Ort arbeiten. 
Psycho-Therapeuten sind Ärzte für die Seele.

In die Arzt-Praxen können die Menschen hingehen, 
wenn sie krank sind. 
Aber nicht so krank sind,
dass sie in ein Krankenhaus müssen.

Die KVBW organisiert auch einen Bereitschafts-Dienst. 
Bereitschafts-Dienst bedeutet:
In diesen Arzt-Praxen arbeiten Ärzte, 
wenn die anderen Arzt-Praxen geschlossen sind.
Das ist zum Beispiel am Wochenende oder
an Feiertagen so. 


Es gibt auch eine telefonische Beratung für Patienten. 
Das ist die Telefonnummer: 11 6 11 7 

Die Beratung hilft den Patienten zum Beispiel

  • wenn sie eine erste Einschätzung über ihre Krankheit brauchen. 
  • wenn sie einen Arzt oder einen Psycho-Therapeuten in ihrer Nähe suchen.

Und es ist so: 
Die Ärzte und Psycho-Therapeuten müssen Mitglieder bei der KVBW sein:
Wenn sie Patienten in ihrer Praxis behandeln, 
die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Sie werden auch Vertrags-Arzt oder
Vertrags-Psycho-Therapeut genannt.
Früher hat man den Vertrags-Arzt auch
Kassen-Arzt genannt. 

Ein Vertrags-Arzt oder Vertrags-Psycho-Therapeut arbeitet normalerweise nicht im Krankenhaus, 
sondern in einer Arzt-Praxis.
Ein Vertrags-Arzt oder ein Vertrags-Psycho-Therapeut muss im Arzt-Register stehen. 


Die KVBW schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. 

Diese Verträge sind dafür da, 
um zu sagen: 

Wie viel Geld bekommt der Vertrags-Arzt oder der Vertrags-Psycho-Therapeut für seine Arbeit.

Zum Beispiel für 

  • die Bestimmung von Krankheiten. 
  • die Durchführung von Therapien.
  • die Gesundheits-Beratung.

Der Vertrags-Arzt oder der Vertrags-Psycho-Therapeut macht diese Arbeit für Menschen, 
die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.


Die KVBW 

  • organisiert mit den Vertrags-Ärzten und 
    Vertrags-Psycho-Therapeuten die medizinische Versorgung von den Patienten.
  • macht die Abrechnungen zwischen den
    Vertrags-Ärzten, den Vertrags-Psycho-Therapeuten
    und den Krankenkassen.
  • spricht mit den Krankenkassen über das Geld, 
    das die Vertrags-Ärzte und
    die Vertrags-Psycho-Therapeuten bekommen.
  • macht Verträge zur Gesundheits-Versorgung.
  • vertritt die Interessen und Rechte von ihren Mitgliedern. 
  • berät und unterstützt ihre Mitglieder.
  • informiert zur Verordnung von Medikamenten. 
  • berät zur Organisation in den Arzt-Praxen.
  • informiert Vertrags-Ärzte und
    Vertrags-Psycho-Therapeuten,
    die eine neue Praxis aufmachen wollen.
  • prüft, ob sich die Vertrags-Ärzte und 
    Vertrags-Psycho-Therapeuten bei ihren Behandlungen an die Regeln halten.

Die KVBW hat über 23.000 Mitglieder. 
Damit ist sie die zweitgrößte Kassenärztliche Vereinigung in Deutschland.

In Deutschland gibt es 

  • 17 Kassenärztliche Vereinigungen.
  • eine übergeordnete Kassenärztliche Bundes-Vereinigung.

Das Sozial-Ministerium in Baden-Württemberg prüft, 

  • ob die KVBW ihre Aufgaben gut macht.
  • die KVBW die Gesetze einhält.

Die Ärzte und Psycho-Therapeuten in der KVBW
wählen alle 6 Jahre die Mitglieder
für ihre eigene Vertreter-Versammlung.
Sie wählen 50 Leute. 

Die Vertreter-Versammlung ist ein Treffen, 
bei dem die Mitglieder wichtige Dinge besprechen.
Die gewählten Mitglieder entscheiden, 
wie die Gesundheits-Versorgung in den Arzt-Praxen in 
Baden-Württemberg aussieht. 

Sie wählen auch den Vorstand von der KVBW.
In dem Vorstand sind die Menschen,
die die KVBW leiten.

Letzte Aktualisierung: 07.02.2025