Vertragsarztstempel
Informationen
Gemäß § 37 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) haben Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten einen Vertragsarztstempel zu verwenden. Bei den Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung ist auch ein über den PC generierter Stempelaufdruck an entsprechender Stelle möglich.
Welche Angaben auf dem Vertragsarztstempel geführt werden müssen bzw. dürfen, haben die KVBW und Kassenverbände in der Anlage zum Gesamtvertrag vereinbart. Ergänzt werden diese durch Pflichtangaben, die aufgrund der Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) bzw. der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) zwingend auf Verordnungen enthalten sein müssen.
Sie haben die Wahl
Ihren Vertragsarztstempel können Sie direkt bei einem Anbieter Ihrer Wahl selbst bestellen.
Folgende Mindestangaben muss der Vertragsarztstempel (bzw. der über den PC generierte Stempelaufdruck) enthalten:
Pflichtangaben auf dem Vertragsarztstempel bzw. Stempelaufdruck:
- Betriebsstättennummer bzw. Nebenbetriebsstättennummer
- Vor- und Zuname des Vertragsarztes einschließlich Titels
- Name des Medizinischen Versorgungszentrums, wie dieses vom Zulassungsgremium genehmigt wurde, Name der Einrichtung oder des Krankenhauses
- Name der Praxiskooperation, sofern diese aufgrund gesellschafsrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Regelungen mit einem bestimmten Zusatz zu führen ist, wie diese vom Zulassungsgremium beschlossen wurde
- Titel, Vor- und Zuname aller Teilnehmer einer Berufsausübungsgemeinschaft; alternativ kann nur ein Teilnehmer oder eine Auswahl von Teilnehmern der Berufsausübungsgemeinschaft mit dem Zusatz „und Kollege/n“ aufgeführt werden
- Berufsausübungsgemeinschaften sind bei Beteiligung von Leistungserbringern mit Vertragsarztsitzen an unterschiedlichen Standorten mit dem Zusatz „überörtlich“ zu versehen
- Berufsbezeichnung (Arzt/Ärztin oder für die Zulassung bzw. Anstellung relevante Facharztbezeichnung)
- Praxisanschrift oder Anschrift der Einrichtung bzw. des Krankenhauses
- Telefonnummer der Praxis, der Einrichtung bzw. des Krankenhauses
Freiwillige Angaben
Darüber hinaus darf der Vertragsarztstempel bzw. Stempelaufdruck folgende weitere Angaben enthalten:
- Lebenslange Arztnummer, Vor- und Zuname des angestellten Arztes in der Vertragsarztpraxis bzw. im MVZ einschließlich des Titels und der Berufsbezeichnung
- Schwerpunktbezeichnung des Arztes, für die eine Zulassung/Ermächtigung/ Anstellungsgenehmigung durch das Zulassungsgremium ausgesprochen wurde (z. B. Kardiologie)
- Richtlinienverfahren, mit welchem der Psychologische Psychotherapeut an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt
- Zusatzbezeichnung (z. B. Suchtmedizin), sofern diese Qualifikation im Arztregister hinterlegt ist und eine Kompatibilität zur geführten statusrelevanten Facharztbezeichnung gegeben ist; bei genehmigungspflichtigen Leistungen darf die Zusatzbezeichnung nur auf dem Stempel geführt werden, wenn eine entsprechende Genehmigung von Seiten der KVBW erteilt wurde
- Faxnummer der Praxis
- E-Mail-Adresse und Homepage der Praxis
Muster für Vertragsarztstempel und Stempelaufdrucke
Um Ihnen die Bestellung zu erleichtern, haben wir Musterbeispiele für Ihren Vertragsarztstempel bzw. Stempelaufdruck zusammengestellt. Rechts im Kasten „Dokumente“ finden Sie ein PDF-Dokument mit Musterbeispielen.
Angestellte Ärzte
Mit der ab 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Änderung der Anlage zum Gesamtvertrag dürfen auch angestellte Ärzte in der Vertragsarztpraxis auf dem Vertragsarztstempel geführt werden. In diesem Fall sind die zugelassenen Vertragsärzte mit anzugeben oder alternativ ein zugelassener Vertragsarzt mit dem Zusatz „und Kollege/n“ (siehe FAQ). Sollten angestellte Ärzte nicht auf dem Vertragsarztstempel stehen, gilt nach wie vor, dass der verordnende Arzt nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) zwingend namentlich auf der Verordnung ergänzt werden muss (Vor- und Zuname einschließlich Titels, Berufsbezeichnung). Dies kann zum Beispiel mit einem separaten Namensstempel erfolgen, der allerdings nicht über die KVBW bestellt werden kann, sondern vom Arzt selbst bezogen werden muss.
Auch bei allgemeinen Fragen zum Vertragsarztstempel und zu Verordnungen hilft Ihnen die KVBW gerne weiter:
- Zu Fragen der Verordnung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gruppe Beratung Verordnungsweise unter der Telefonnummer 0711 7875-3663 oder per Mail unter verordnungsberatung@kvbawue.de gerne zur Verfügung. Antworten auf häufige Fragen erhalten Sie unter FAQ Arzneimittel.
- Antworten auf häufige Fragen zur Stempelbestellung erhalten Sie unter FAQ.