Warteliste beim Arztregister
(nach § 103 Abs. 5 SGB V)
Planen Sie eine Niederlassung in einem gesperrten Planungsbereich, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig in die Warteliste eintragen zu lassen, um Ihre Chancen bei der Bewerbung auf einen Praxissitz zu erhöhen. Das Eintragungsdatum dient der Dokumentation Ihrer Wartezeit und ist ein Kriterium für die Auswahlentscheidung bei der Bewerbung um einen Praxissitz.
Die Aufnahme in die Warteliste setzt die vorherige Arztregistereintragung voraus. Sind Sie in einem Arztregister einer anderen KV eingetragen, können Sie sich unter Vorlage eines aktuellen Registerauszuges ebenso auf die Warteliste der KVBW eintragen lassen.
Die Eintragung erfolgt je nach Arztgruppe in verschiedene Planungsbereiche. Bitte wählen Sie daher den für Sie zutreffenden Antrag aus.
Hausärztliche Versorgung |
| Antragsformular hausärztliche Versorgung |
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Allgemeine fachärztliche Versorgung |
| Antragsformular allgemeine fachärztliche Versorgung |
Spezialisierte fachärztliche Versorgung |
| Antragsformular spezialisierte fachärztliche Versorgung |
Gesonderte fachärztliche Versorgung |
| Antragsformular gesonderte fachärztliche Versorgung |
Bitte beachten Sie
- Die Eintragung in der Warteliste führt nicht automatisch zur Aufnahme in die Bewerberliste für eine frei werdende Vertragspraxis. In jedem Falle muss eine Bewerbung aufgrund der Ausschreibungen auf dieser Homepage erfolgen.
- Umgekehrt führt die Bewerbung für einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz nicht automatisch zur Aufnahme in die Warteliste des entsprechenden Planungsbereiches.
- Es wird keine Ranglistennummer in der Warteliste vergeben, da es sich hierbei nicht um eine „Nachrückliste“ handelt. Von Bedeutung ist nur, wie lange ein Bewerber schon auf der Warteliste steht.