Weiterbildungsförderung Allgemeinmedizin
Förderung für Allgemeinärzte
Vertragsärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und MVZ, die einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen oder dies planen, können eine Förderung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beantragen. Was Sie rund um die Antragsstellung wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Keine Stellenkontingentierung
Es gibt derzeit keine Stellenkontingentierung. In der Allgemeinmedizin ist das Fördervolumen, anders als in den übrigen Fächern, nicht gedeckelt. Sie können also sicher mit dem Zuschuss rechnen, sofern Sie alle Kriterien erfüllen.
Förderbetrag
- Die Förderung für angehende Allgemeinmediziner beträgt 5.400 Euro (ab 1. Januar 2025: 5.800 Euro) pro Monat bei Vollzeittätigkeit.
- Bei einer Teilzeitaktivität handelt es sich um einen anteiligen Betrag.
Förderung für Weiterbildungsassistent beantragen
Antragsformular Weiterbildungsförderung
Antrag auf Förderung der Weiterbildung in der ambulanten Versorgung
Tipps – So geht es am schnellsten
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus!
- Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
Wir können nur vollständige Anträge berücksichtigen. - Nutzen Sie die Checkliste am Anfang des Antrags.
Prüfen Sie damit die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. - Der KVBW bereits übersandte Dokumente müssen Sie in der Regel nicht nochmals übermitteln.
- Reichen Sie Ihren Antrag 6 Wochen vor Beginn des Anstellungsverhältnisses ein.
Kalkulieren Sie eine Mindestbearbeitungszeit von vier Wochen ein. - Rückwirkende Genehmigungen sind ausgeschlossen.
Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrages bei der KVBW. - Reichen Sie den unterschriebenen und eingescannten Antrag und die Anlagen per E-Mail an weiterbildung@kvbawue.de oder per Post ein.
- Sehen Sie von doppelten Übermittlungen ab.