Fachärztliche Weiterbildungsförderung

Förderung Fachärzte

Vertragsärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und MVZ, die einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen oder dies planen und den derzeit förderfähigen Fach­gruppen angehören, können eine Förderung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beantragen.

  • Begrenztes Stellenkontingent: Für die ambulante Weiterbildung in den geförderten Fachgebieten stehen in Baden-Württemberg über alle Fachgruppen hinweg 267 Förderstellen zur Verfügung (siehe Tabelle).

Förderstellen 2024/2025 größtenteils ausgeschöpft

Bitte beachten Sie, dass die Förderstellen für die fachärztliche Weiterbildung für die Jahre 2024/2025 bereits zum Großteil ausgeschöpft sind.

  • Das bedeutet, dass wir über die Anträge nicht entscheiden können, wenn für die betreffende Fachgruppe keine Förderstellen (Vollzeitäquivalente) mehr zur Verfügung stehen. 

Wir treffen unter allen vollständig eingegangenen Anträgen im fachärztlichen Bereich eine Auswahlentscheidung. Die Auswahlkriterien entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie Weiterbildung.

Förderfähige Facharztgruppen und Förderstellen

Die 267 Förderstellen verteilen sich wie in der Tabelle dargestellt auf die folgenden Fachgruppen. Bei der Verteilung der Förderstellen auf die Fachgruppen orientiert sich die KVBW am prognostizierten Bedarf. Es können immer nur freiwerdende Stellen vergeben werden.

Zögern Sie nicht, auch einen Antrag zu stellen, wenn hier in der Tabelle aktuell keine freien Förderstellen angezeigt werden. Anträge, für die derzeit keine Förderung bereitgestellt werden kann, werden in ein Ranking überführt und können so im Verlauf ggf. noch berücksichtigt werden.

Förderung in den förderungsfähigen Facharztgruppen kann nur für Praxen erfolgen, die überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig sind.

Förderstellen 2024

Insgesamt in 2024 zur Verfügung stehende Förderstellen (Stand: 7. November 2024)

Fachgruppe Förderstellen Freie Förderstellen
Augenärzte 16,5 nein nein
Chirurgen und Orthopäden 6 nein nein
Frauenärzte 40 nein nein
Hautärzte 5 nein nein
HNO-Ärzte / Phoniatrie 40 nein nein
Internisten (Angiologie & Rheumatologie) 5 nein nein
Kinder- und Jugendpsychiater 31 ja ja
Nervenärzte 16,7 nein nein
ärztliche Psychotherapeuten 40 ja ja
Urologen 16,6 nein nein
Kinderärzte 40,2 nein nein

Förderstellen 2025

Insgesamt in 2025 zur Verfügung stehende Förderstellen (Stand: 7. November 2024)

Fachgruppe Förderstellen Freie Förderstellen
Augenärzte 16,5 nein nein
Chirurgen und Orthopäden 6 nein nein
Frauenärzte 40 ja ja
Hautärzte 5 nein nein
HNO-Ärzte / Phoniatrie 40 ja ja
Internisten (Angiologie & Rheumatologie) 5 nein nein
Kinder- und Jugendpsychiater 31 ja ja
Nervenärzte 16,7 nein nein
ärztliche Psychotherapeuten 40 ja ja
Urologen 16,6 ja ja
Kinderärzte 40,2 nein nein

Bitte beachten Sie: Diese Zahlen werden einmal im Quartal aktualisiert. In der Zwischenzeit kann es zu Änderungen kommen. 

Eine Weiterbildungsförderung für Fachgruppen, für die ein Bedarf prognostiziert wurde, gibt es für maximal 24 Monate

Ungenutzte Förderstellen können auch bedarfsunabhängig verteilt werden. Allerdings ist hier die Förderung begrenzt auf zwölf Monate. An zwei festgelegten Stichtagen, jeweils zum 1. April und 1. Oktober werden evtl. offene Kontingente bedarfsunabhängig vergeben. Die Praxen, denen eine Förderung im Rahmen dieser Vergabe zu Teil wird, werden von uns entsprechend informiert.

Förderbetrag

  • Der Gehaltszuschuss für angehende Fachärzte beträgt derzeit 5.400 Euro pro Monat (ab 1. Januar 2025: 5.800 Euro) bei Vollzeittätigkeit (Teilzeit anteilig).

Förderung für Weiterbildungsassistent beantragen

Antragsformular Weiterbildungsförderung

Antrag auf Förderung der Weiterbildung in der ambulanten Versorgung

Tipps – So geht es am schnellsten

  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus!
  • Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. 
    Wir können nur vollständige Anträge berücksichtigen. 
  • Nutzen Sie die Checkliste am Anfang des Antrags.
    Prüfen Sie damit die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
  • Der KVBW bereits übersandte Dokumente müssen Sie in der Regel nicht nochmals übermitteln. 
  • Reichen Sie Ihren Antrag 6 Wochen vor Beginn des Anstellungsverhältnisses ein.
    Kalkulieren Sie eine Mindestbearbeitungszeit von vier Wochen ein.
  • Rückwirkende Genehmigungen sind ausgeschlossen
    Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrages bei der KVBW. 
  • Reichen Sie den unterschriebenen und eingescannten Antrag und die Anlagen per E-Mail an weiterbildung@kvbawue.de oder per Post ein.
  • Sehen Sie von doppelten Übermittlungen ab. 

Antragstellung mit Tätigkeitsbeginn im Folgejahr

Für Anträge auf Genehmigung und Förderung, deren Anstellungsbeginn erst im Folgejahr, z. B. 2026, liegt, wird zunächst ausschließlich die Genehmigung zur Anstellung erteilt, sofern der Antrag vollständig vorliegt. Über den Antrag auf Förderung kann erst im Herbst des Vorjahres entschieden werden, wenn die aktuellen Zahlen aus der Bedarfsprognose vorliegen.