Jobsharing-BAG
Leistungsbeschränkung in gesperrten Planungsbereichen
In einem gesperrten Planungsbereich ist es möglich, Ärzte der eigenen Fachgruppe anzustellen oder als Juniorpartner in die Praxis aufzunehmen, um die ärztliche Tätigkeit gemeinsam mit dem Kollegen unter Teilung des Arztsitzes auszuüben. Jobsharing wird beispielsweise als Einarbeitungsphase für eine später geplante Praxisübernahme genutzt oder als Entlastung des Vertragsarztes.
Voraussetzung ist, dass sich der Vertragsarzt zu einer Leistungsbeschränkung verpflichtet. Man spricht in dem Fall von Jobsharing. Die Praxis darf dann den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich ausweiten. Der Zulassungsausschuss legt für jedes einzelne Quartal eine verbindliche Obergrenze für die Leistungsmenge fest, die die Jobsharing-Praxis insgesamt abrechnen darf.
Hypothetische Obergrenzenberechnung
Sie möchten wissen, wie hoch die Obergrenze bei Ihnen ist? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse.
- Jobsharing und Anstellung mit Leistungsbeschränkung
- jobsharing@kvbawue.de
Jobsharing-Anstellung versus Jobsharing-BAG
Beim Jobsharing unterscheidet man zwei mögliche Varianten:
- Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft (Jobsharing-BAG): Hier erhält der Juniorpartner eine Zulassung ohne Sitz, die an die Zulassung des Vertragsarztes gebunden ist.
- Anstellung im Jobsharing: Hier kann der Vertragsarzt den Jobsharer bei sich ohne einen zusätzlichen Angestelltensitz anstellen.
Hier haben wir für Sie die Unterschiede gegenübergestellt.
Berufsausübungsgemeinschaft | Anstellung |
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Unterschiede | |
Jobsharer als freiberuflicher Praxispartner | Jobsharer als Arbeitnehmer (Sozialversicherungspflichtige Anstellung) |
Gesellschaftsvertrag | Arbeitsvertrag |
Juniorpartner wird mit eigener Zulassung (aber ohne Kassensitz) in der Praxis des Seniors tätig | Facharzt wird ohne Kassensitz in der Praxis des Arbeitgebers/der Arbeitgeber tätig |
bevorzugte Berücksichtigung bei der Nachfolge – gemeinsame Tätigkeit mind. 3 Jahre | bevorzugte Berücksichtigung bei der Nachfolge – gemeinsame Tätigkeit mind. 3 Jahre |
Nachrücken bei Entsperrung des Planungsbereichs möglich; Juniorpartner rückt bevorzugt nach | Nachrücken bei Entsperrung des Planungsbereichs möglich; nachrangig im Vergleich zum Juniorpartner |
nach zehn Jahren fällt die Zulassungsbeschränkung weg und entsteht eine eigene Vollzulassung mit Sitz | nach Ablauf von 10 Jahren kein Anspruch auf weiteren Kassensitz |
nur zum Quartalsbeginn möglich | kann auch zum Monatsbeginn oder mit anderem Wirkungsdatum genehmigt werden |
Antragsformulare Antrag Zulassung Jobsharing Arzt Antrag Zulassung Jobsharing Psychotherapeut | Antragsformulare Antrag auf Anstellung Arzt Antrag auf Anstellung Psychotherapeut |
Gemeinsamkeiten | |
muss vom Zulassungsausschuss genehmigt werden (Jobsharing – wer darf mit wem?) | |
Kennzeichnungspflicht mit eigener LANR | |
Bitte reichen Sie die Unterlagen in Ihrem eigenen Interesse frühzeitig ein (bei den üblichen Anträgen etwa zwölf bis spätestens sechs Wochen vor dem Sitzungstermin). | |
Bitte stellen Sie Anträge für genehmigungspflichtige Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg rechtzeitig. |
Anträge für Jobsharing in der BAG stellen
Hier finden Sie die Antragsformulare, die Sie benötigen, wenn Sie Jobsharer als Freiberufler/Gesellschafter oder Juniorpartner in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) werden möchten.
Antragsformular Jobsharing Arzt
Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt im Rahmen des Jobsharing
Antragsformular Jobsharing Psychotherapeut
Antrag auf Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut im Rahmen des Jobsharing
Anträge für eine Anstellung im Jobsharing stellen
Die Antragsformulare für eine Anstellung im Jobsharing finden Sie auf der Seite „Anstellung“.