Statut der Notfalldienstordnung

Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW

Die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg hat am 6. März 2024 die 4. Änderung des „Statuts zur Notfalldienstordnung (NFD-O) der KVBW” vom 09.07.2014 beschlossen. Die Änderungen des „Statuts zur Notfalldienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)“ werden hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW bekannt gemacht.

„Das Statut zur Notfalldienstordnung der KVBW in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 09.07.2014
geändert durch Beschlüsse der Vertreterversammlung vom 06.05.2015, 07.10.2015 und 11.10.2017
in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2018

wird gemäß Anlage (2. Spalte „Geänderte Fassung des Statuts zur NFD-O der KVBW“, rot gekennzeichnet) in zu § 10 Abs. 1a NFD-O Sicherstellungsmaßnahmen geändert.

Die Änderung des Statuts zur Notfalldienstordnung tritt nach Bekanntmachung rückwirkend zum 01.04.2024 in Kraft.